Welche Voruntersuchungen werden vor einer Radiosynoviorthese üblicherweise durchgeführt?
Eine wichtige Rolle bei der Frage, ob eine Radiosynoviorthese sinnvoll ist, spielt eine aktuelle Zwei- oder Drei-Phasen-Szintigraphie, die der Nuklearmediziner als Voruntersuchung der Radiosynoviorthese vorschaltet. Bei einer solchen Szintigraphie der Gelenke handelt es sich um eine Methode, mit der man sehr genau und mit hoher Empfindlichkeit Entzündungen in einem Gelenk oder den umliegenden Geweben darstellen kann. Die ersten beiden Phasen erfassen die Weichteile. Mit der dritten Phase, der sogenannten Knochenphase, läßt sich etwa 2-3 Stunden nach der ersten und zweiten Phase das gesamte Skelettsystem darstellen.
Der praktische Ablauf einer Gelenk- und Knochen-Szintigraphie sieht so aus, dass ein schwach radioaktives Mittel in eine Vene gespritzt wird und sich dann über den Blutstrom im Körper verteilt. An Orten mit hoher Entzündungsaktivität findet sich immer auch eine vermehrte Durchblutung, die zu einer Anreicherung der radioaktiven Substanz im Gewebe führt. Diese Anreicherung kann man wenige Minuten nach der Injektion durch eine sogenannte Gammakamera messen und als szintigraphisches Bild sichtbar machen (Abb. ). Diese Aufnahmen dauern etwa 10-15 Minuten.
Die Weichteilszintigraphie (erste und zweite Phase der szintigraphischen Untersuchung) liefert wichtige Informationen zur genauen Lokalisation und zum Ausmaß der Gelenkentzündung und vermittelt wichtige Daten für die Planung der nachfolgenden Radiosynoviorthese.
Teilweise ist es für die genaue diagnostische Beurteilung notwendig, nach der Weichteilszintigraphie auch noch eine Knochenszintigraphie anzuschließen. Dazu werden nach einem Zeitraum von 2-3 Stunden sogenannte Spätaufnahmen angefertigt, die sich über eine Dauer von etwa 30-45 Minuten erstrecken.
In Abhängigkeit von den betroffenen Gelenken und vom Einzelfall erfolgen außerdem ergänzenden Ultraschalluntersuchungen (Arthrosonographie). Mehr oder weniger routinemäßig wird die Arthrosonographie vor einer Radiosynoviorthese des Kniegelenks durchgeführt, speziell immer dann, wenn eine sogenannte Bakercyste vorliegt und geklärt werden muß, ob die Gefahr einer Ruptur gegeben ist (Platzen der Bakercyste). In einem solchem Fall ist eine Radiosynoviorthese unmittelbar nicht erlaubt. Es besteht dann aber die Möglichkeit, die Bakercyste durch eine Cortisoninjektion in das betroffene Kniegelenk vorzubehandeln und die Radiosynoviorthese nachfolgen zu lassen, wenn keine Rupturgefahr mehr besteht.
Ein praktischer Hinweis: Vorhandene Röntgen- und MNR/MRT-Bilder (Kernspin) sowie weitere Befunde sollten zur Voruntersuchung beim Nuklearmediziner mitgebracht werden, damit diese in die Gesamtbeurteilung einfließen können.