Wie ist sichergestellt, daß gesundes Gewebe nicht durch die radioaktive Strahlung geschädigt wird?
Alle bei der Radiosynoviorthese eingesetzten Substanzen sind sogenannte Betastrahler, die ihre Wirkung im Millimeterbereich entfalten. Wegen der geringen Reichweite wirkt die radioaktive Strahlung nur innerhalb des Gelenks und insbesondere nur im Bereich des entzündlich veränderten Gewebes. Damit sind außerhalb des Gelenks und im gesunden Gewebe weder eine Strahlenwirkung noch Strahlenschäden zu erwarten.
Die Strahlenbelastung für die Umgebung ist vernachlässigbar gering. Deshalb kann eine Radiosynoviorthese auch ambulant durchgeführt werden.
Um sicherzustellen, daß das Radionuklid im Gelenk verbleibt, wird das Gelenk für ein bis zwei Tage ruhiggestellt. Damit wird verhindert, daß durch intensivere Gelenkbewegungen oder Gelenkbelastungen radioaktive Partikel aus dem Gelenk austreten und in das Lymphsystem oder gar in die Blutbahn gelangen.
Wegen der kurzen Halbwertszeit entfaltet das Radionuklid seine Wirkung im Gelenk nur für kurze Zeit. Nach Abklingen der Aktivität im Verlauf von einigen Tagen ist keine Radioaktivität mehr nachweisbar.