Können bei einer Radiosynoviorthese Nebenwirkungen auftreten?
Im Anschluß an eine Radiosynoviorthese kann die Schwellung des Gelenkes für einen Zeitraum von Stunden bis zu wenigen Tagen weiter zunehmen; u.U. kann auch eine leichte Überwärmung auftreten. Eine Reizung und leichte Rötung der Haut im Bereich der Einstichstelle ist möglich. Solche Reaktionen sind harmlos und bilden sich im Verlauf folgenlos zurück. Wenn stärkere Beschwerden bestehen, kann man das Gelenk örtlich kühlen, z.B. mit Eisanwendungen. Gegebenenfalls ist auch die Einnahme eines medikamentösen cortisonfreien Entzündungshemmers sinnvoll („NSAR“, nicht-steroidales Antirheumatikum).
Infektionskomplikationen sind extrem selten, aber gefährlich. An eine Infektion des Gelenks muß gedacht werden, wenn im Anschluß an die Radiosynoviorthese die Schmerzen sehr stark zunehmen und insbesondere eine starke Überwärmung und starke Rötung auftritt. In einem solchen Fall sollte sofort der Arzt aufgesucht werden.
Eine Infektion des Gelenks durch die Punktion / den Eingriff der Radiosynoviorthese selber ist allerdings extrem unwahrscheinlich, da die hohe örtliche Strahlung dazu führt, dass Bakterien oder andere Erreger in der Radionuklidflüssigkeit, der Spritze oder der Nadel sowie um die Radionuklidpartikel herum keine Chance zum Überleben haben und der Eingriff allein schon deshalb unter sehr hohen Sterilitätsbedingungen durchgeführt wird.
Ebenfalls sehr selten ist eine Strahlenschädigung der Haut im Bereich der Punktionsstelle. Dazu kommt es, wenn das Radionuklid nach der Punktion über den Stichkanal aus dem Gelenkinnenraum zurückläuft bzw. zurückgepreßt wird. Im ungünstigsten Fall kommt es dann zu einer sogenannten Strahlennekrose der Haut und/oder des Unterhautfettgewebes mit einem Ausdünnen der Haut und einem Absterben des Gewebes mit Ausbildung einer offenen Stelle, die nur sehr langsam und sehr zögerlich, d.h. im Verlauf von Wochen bis Monaten, abheilt. Um eine solche Komplikation zu vermeiden, wird das Gelenk nach der Radiosynoviorthese ruhiggestellt. Außerdem achtet der erfahrene Behandler darauf, dass er bei der Punktion die Radionuklid-Flüssigkeit nicht mit zu hohem Druck in das Gelenk injiziert und keine zu große Menge einbringt, die der Gelenkinnenraum dann nicht mehr aufnehmen kann.
Wird das Radionuklid nicht in den Gelenkspalt injiziert, sondern versehentlich neben das Gelenk, kommt es zu entsprechenden Strahlenschädigungen im umliegenden Gewebe. Um solche periartikulären Nekrosen zu vermeiden, ist es vorgeschrieben, vor der Injektion des Radionuklids grundsätzlich die Lage der Nadelspitze zu kontrollieren (unter Durchleuchtung, optimal durch Einspritzen einer kleinen Menge eines Röntgenkontrastmittels, um die sichere Lage der Nadelspitze zu dokumentieren).
Nur in Einzelfällen kam es zu Unverträglichkeitsreaktionen auf das Radionuklid, z.B. in Form von Fieber oder einem allgemeinen Krankheitsgefühl, Unwohlsein, allgemeinen Gelenk- und Muskelschmerzen o.ä.
Bei Radiosynoviorthese im Bereich der unteren Extremität, d.h. bei Gelenken der unteren Körperhälfte, besteht bei der vorgeschriebenen Ruhigstellung das mögliche Risiko einer Venenthrombose. Bei Patienten mit einer entsprechenden Gefährdung wird deshalb eine sogenannte Thromboseprophylaxe mit Spritzen zur Blutverdünnung durchgeführt, um eine solche Komplikation zu vermeiden.