Frage zum GMG: Praxisgebühr
Sehr geehrter Dr. Karger,
Wenn ich von meinem Hausarzt nur eine Überweisung für einen Rheumatologen und Schmerztherapeuten verlange, muss ich trotzdem die Praxisgebühren bezahlen? Sind das dann für die zwei Überweisungen 20 Euro fällig?
Ich bedanke mich im Voraus.
Antwort von rheuma-online vorab:
Die Praxisgebühr wird in einem Quartal auf jeden Fall einmal fällig, auch dann, wenn man vom Hausarzt nur eine Überweisung braucht. Bei allen anderen Ärzte, die in diesem Quartal aufgesucht werden (außer Zahnärzten), muß die Praxisgebühr nicht noch einmal bezahlt werden. Allerdings muß der Patient dort nachweisen, daß er in diesem Quartal die Praxisgebühr schon bezahlt hat. Also unbedingt bei allen anderen Arztbesuchen die entsprechende Quittung mitnehmen!
Nun hier die Antwort von Dr. Karger:
Es ist der der "Normalfall", somit der einfachste und typische Präzedenzfall.
Die Praxisgebühr wird nur einmal beim Hausarzt bei Vorlage der Chipkarte fällig. Die Überweisungen zum Rheumatologen und Schmerztherapeuten, sowie zu jedem anderen Facharzt, sofern sie vom Hausarzt ausgestellt werden, gelten formal als Quittung für die gezahlte Praxisgebühr.
Der "Hausarzt" sollte ein Arzt für Allgemeinmedizin oder eine Internist/hausärztliche Versorgung sein. Nach dem Gesetz könnte es auch ein Frauenarzt oder Augenarzt sein (aber das ist noch nicht ganz klar).
Da die meisten Ärzte aber unsicher sind, sollte man sich beim Hausarzt zusätzlich eine Quittung geben lassen. Diese einheitliche Quittung müssen alle Ärzte ausstellen auf einem Vordruck, der ihnen von der KV zur Verfügung gestellt wird und einfach aus der Praxis-EDV ausgedruckt werden kann.
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