Wie oft müssen unter einer Arava-Therapie Kontrolluntersuchungen durchgeführt werden?
Bei den Kontrollen unter einer Arava-Therapie unterscheidet man Untersuchungen, die der Sicherheit der Therapie dienen, und Untersuchungen, an denen man die Wirksamkeit der Behandlung überprüfen kann.
Kontrollen im Rahmen des Sicherheits-Monitorings sind in der Einleitungsphase der Therapie engmaschig nötig. Später können die Kontrollintervalle bei guter Verträglichkeit verlängert werden. Empfohlen werden für den Regelfall folgende Kontrollintervalle:
In den ersten 6 Monaten alle 1-2 Wochen; ab dem 6. Monat: alle 4 - 8 Wochen
Abweichungen von diesen Empfehlungen ergeben sich aus den individuellen Besonderheiten des einzelnen Patienten und aus dem Verlauf. So wird man bei älteren Patienten die Kontrollen u.U. engmaschiger vornehmen, auch bei Patienten mit Begleiterkrankungen und unter einer Begleitmedikation. Ebenso wird man die Kontrollabstände kürzer ansetzen, wenn sich bei den Untersuchungen grenzwertige Befunde oder sogar nicht ganz normale Befunde zeigen, deren Verlauf man kurzfristig überprüfen muss.
Kontrollen zur Überprüfung der Wirksamkeit richten sich nach der Krankheitsschwere, vor allem nach dem Ausmaß der Erkrankung und nach der Krankheitsaktivität. Weniger aufwendige Untersuchungen wie die Bestimmung der Blutsenkung und des c-reaktiven Proteins (CRP-Wert) sollten anfangs im Rahmen des Sicherheitsmonitorings in 14-tägigen bis 4- wöchentlichen Abständen mitbestimmt werden. Umfangreichere rheumatologische Kontrolluntersuchungen einschließlich Überprüfung des Gelenkstatus und weiterer Verlaufsparameter (z.B. Funktionskapazität) sollten im Regelfall etwa alle 3 Monate erfolgen. Auch hier sind die Kontrollintervalle sehr von der individuellen Problematik des einzelnen Patienten abhängig, so auch hier vor allem von der Krankheitsaktivität, dem Ausmaß der Erkrankung und der Krankheitsfolgen wie z.B. möglicher Behinderungen, dem Alter des Patienten sowie von zusätzlichen Begleiterkrankungen und zusätzlichen Behandlungen.