Diagnostik des CREST-Syndroms
Wichtige Hinweise auf die Diagnose eines CREST-Syndroms ergeben sich aus der Krankheitsgeschichte (Anamnese), insbesondere der Angabe eines Raynaud-Syndroms, weiterhin aus der körperlichen Untersuchung. Dabei sind vor allem die Sklerodaktylie in Verbindung mit Teleangiektasien der richtungsweisende Befund. Wie bereits oben angesprochen, ist diese Befundkonstellation für sich alleine genommen schon sehr typisch. In Verbindung mit einer Raynaud-Symptomatik kann der rheumatologisch erfahrene Arzt dann mit einem Blick die Diagnose eines CREST-Syndroms stellen. Diese muß allerdings dann noch durch eine weiterführende Diagnostik abgesichert werden, vor allem durch eine gezielte immunololgische Labordiagnostik.
Bei diesen speziellen Laboruntersuchungen ist der diagnoseleitende Befund der Nachweis von sogenannten Centromer-Antikörpern. Sie zeigen sich zum einen bei der sogenannten Immunfluoreszenz-Untersuchung in Form von antinukleären Antikörpern (ANA), die dabei ein sehr charakteristisches Fluoreszenzmuster aufweisen (centromeres Fluoreszenzmuster). Die Immunfluoreszenz-Diagnostik wird ergänzt durch weitere spezielle Test, z.B. sogenannte ELISA-Tests (enzyme linked immunosorbent assays). Hier können die Centromer-Antikörper auch quantitativ bestimmt werden, d.h. in ihrer Menge.
Centromer-Antikörper sind sehr spezifisch für ein CREST-Syndrom, d.h. der Nachweis dieser Antikörper ist ein sehr starker Hinweis auf das Vorliegen dieses Krankheitsbildes. Allerdings ist der Nachweis von Centromer-Antikörpern nicht sehr sensitiv, d.h. es gibt auch Patienten mit einem sicheren CREST-Syndrom, bei denen diese Antikörper nicht oder in einem frühen Krankheitsstadium noch nicht vorhanden sind. Weiterhin gibt es manchmal aber auch Centromer-Antikörper im Blut, ohne daß ein CREST-Syndrom vorliegt. Weiterhin können solche Antikörper bei Patienten nachweisbar sein, die an einer Erkrankung leiden, die mit dem CREST-Syndrom verwandt ist. Die Diagnose kann deshalb nicht alleine vom Ergebnis von Blutuntersuchungen gestellt werden, sondern ergibt sich aus der Zusammenschau von Anamnese, körperlichem Befund, Laboruntersuchungen und weiteren Untersuchungsergebnissen, z.B. auch speziellen Untersuchungen zur Messung der Speiseröhrenbeweglichkeit ("Ösophagus-Motilität") oder auch speziellen Lungenfunktionsuntersuchungen sowie dem Röntgenbild der Lunge. Diese Untersuchungen werden durchgeführt, da es beim CREST-Syndrom auch zu einer Beteiligung der Lunge kommen kann.