Wichtiger Verhandlungserfolg in Nordrhein: Rheumatologen von Richtgrößen für Heilmittel befreit
Praxisbesonderheiten nun auch für Erwachsene - Rheumatologen grundsätzlich von einer Heilmittel-Richtgröße befreit.
Wie die Kassenärztliche Vereinigung in einer Pressemitteilung bekannt gibt, wurde in den Verhandlungen mit den Krankenkassen ein außerordentlich wichtiges Ergebnis erzielt. Nachdem es in einem ersten Schritt gelungen war, bei der umstrittenen Budgetierung für Heilmittel Ausnahmeregelungen für Kinder zu erreichen, wurden jetzt auch Praxisbesonderheiten für Erwachsene vereinbart.
Für Patienten mit schweren rheumatischen Erkrankungen von ganz besonderer Bedeutung: Rheumatologen sind nun grundsätzlich von einer Richtgröße befreit. Damit sollte eine Lösung für ein Problem gefunden sein, das sich mit der Einführung der neuen Heilmittelrichtgrößen in Nordrhein angebahnt hatte und auf dem besten Wege war, für die schwer kranken Betroffenen zu einer mittleren Versorgungskatastrophe zu werden.
Wir haben diesem Thema das Editorial im März 2006 gewidmet: Not heiligt die Mittel – Heilmittel in Not. Die neuen Heilmittelbudgets in Nordrhein bringen Patienten um notwendige Therapien und medizinische Assistenzberufler um ihren Job.
Wegen der Bedeutung des Themas haben wir ihm ein zweites März-Editorial gewidmet: Vielen Dank, Herr Dr. Hansen!
Im folgenden die Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNo) im genauen Wortlaut.
Heilmittel: Jetzt auch Praxisbesonderheiten für Erwachsene
Düsseldorf, 17. März 2006 – „Mit der Vereinbarung von Praxisbesonderheiten auch für Erwachsene sind die Probleme bei der Verordnung von Heilmitteln in Nordrhein beseitigt“, so Dr. Leonhard Hansen, der Vorsitzende der KV Nordrhein. Der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein ist es gestern Abend gelungen, eine Einigung mit den nordrheinischen Krankenkassen zu erzielen.
Probleme bei der Verordnung von Heilmitteln waren entstanden, nachdem zum 1. Januar 2006 erstmals arztbezogene Richtgrößen für die Verordnung von Heilmitteln in Kraft getreten waren. Mit Hilfe dieser vom Gesetzgeber geforderten Richtgrößen soll die Verordnung von Heilmitteln im Rheinland auf ein Volumen von 390 Millionen Euro begrenzt werden. Im Jahr 2005 wurden Heilmittel für insgesamt 415 Millionen Euro verordnet.
Im vereinbarten Katalog der Praxisbesonderheiten sind unter anderem enthalten: Patienten mit schweren Lähmungen; Patienten mit schweren neurologischen Erkrankungen wie z. B. Morbus Parkinson, Multiple Sklerose, ALS sowie Wachkomapatienten und Schlaganfallpatienten bis zu 12 Monate nach Eintritt des Ereignisses; Krankengymnastik und Lymphdrainage für die ersten zwei Monate nach chirurgisch-orthopädischen Eingriffen; Lymphdrainage für die ersten 12 Monate bei einem gestörten Lymphabfluss auf Grund einer Krebs-Behandlung. Rheumatologen sind grundsätzlich von einer Richtgröße befreit. Auch die Kinder-Liste wurde noch einmal erweitert.
„Der jetzt vereinbarte Indikationskatalog legt eindeutig fest, bei welchen Erkrankungen die Verordnung von Physio- und Ergotherapie oder Logopädie unstreitig notwendig ist“, erläutert Hansen.