Europäischer Gerichtshof kippt Preisbindung im Internet für verschreibungspflichtige Medikamente
Bisher ist der Preis für verschreibungspflichtige Medikamente in Deutschland in jeder Apotheke gleich. Auch für Online-Apotheken, die ihren Sitz nicht in der BRD haben, war diese Preisbindung verpflichtend.
Mit einem Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGh) nun den Weg für mehr Wettbewerb geebnet: Patienten können ihre Arzneimittel bald vermutlich günstiger per Versandhandel im Internet bestellen. Denn der EuGh hat die Preisbindung für den Onlinehandel gekippt.
Die geltende Preisbindung für rezeptpflichtige Arzneimittel wird mit dem Urteil nicht mehr als verbindlich für ausländische Anbieter eingestuft. Dem Rechtsspruch vorangegangen war ein jahrelanger Streit um die Zulässigkeit dieser Preisbindung, der von der niederländischen Versandapotheke DocMorris vorangetrieben wurde.
Anlass des Verfahrens war eine ins Jahr 2009 zurückreichende Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. gegen den Patientenverband Deutsche Parkinson Vereinigung e.V. Die Vereinigung hatte mit DocMorris kooperiert, um ihren an Morbus Parkinson erkrankten Mitgliedern neben der individuellen pharmazeutischen Beratung auch finanzielle Entlastung zu bieten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf erkannte bei der Frage Klärungsbedarf auf europarechtlicher Ebene und rief 2015 den EuGH an.
Während die Entscheidung des EuGh von DocMorris begrüßt wurde, befürchtet die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) eine Gefährdung nationaler Gesundheitssysteme durch die für die Apotheken neue Wettbewerbssituation.
Mit Pressematerial von ABDA und DocMorris