Überwachung der Augen unter Hydrochloroquin-Therapie (Quensyl)
Die Schädigung der Augen ist eine der wichtigsten Nebenwirkung die unter der Therapie mit dem Malariamittel Hydrochloroquin (Quensyl) auftreten kann. Es bestehen allerdings Unklarheiten darüber, in welcher Form eine Überwachung der Augen vor und während der Therapie durchgeführt werden sollte.
Eine der wichtigsten Nebenwirkungen unter Therapie mit Hydrochloroquin (Quensyl)oder Chloroquin (Resochin), ist das Auftreten von Augenschäden. Diese können unter anderem in Form von Hornhauttrübungen, Akkomodationsstörungen und einer irreversiblen Schädigungen des Farbensehens und der Sehschärfe auftreten. Aus diesem Grung gehört es dazu, vor Beginn einer Basistherapie mit diesen Medikamenten und während der Behandlung die Augen im Auge zu behalten. Nur in welcher Form und Häufigkeit ist die Frage. Englische Wissenschaftler vom Leicester Royal Infirmary, University Hospital of Leicester, England untersuchten in wie weit die als `Gold Standart´ geltenden Leitlinien des Royal College of Ophthalmologists (RCO) in der Praxis von den behandelnden Rheumatologen umgesetzt werden.
Die RCO-Leitlinien beinhalten eine Basisuntersuchung mit Visusüberprüfung vor Therapiebeginn. Im Anschluß sollen jährliche Visuskontrollen und Befragen nach Augenbeschwerden erfolgen. Eine Überweisung zum Augenarzt ist nötig, wenn der Patient über Visuseinschränkungen oder Verschwommensehen unter Therapie klagt.
Es wurden nun 465 britsische Rheumatologen zu ihrer Vorgehensweise bei Patienten unter Hydrochloroquin-Therapie befragt.
47% der Rheumatologen befragen ihre Patienten nicht zu Augenbeschwerden vor Therapiebeginn und 49% führen keine Basisuntersuchung der Sehschärfe durch. Eine Überweisung zum Augenarzt vor Therapiebeginn veranlassen 28% und 27% überweisen die Patienten für Kontrolluntersuchungen.
Diese Umfrage spiegelt die deutliche Diskrepanz zwischen den Empfehlungen der RCO und der praktischen Umsetzung im Alltag In England wider (Ein Phänomen, was nicht nur in England auftritt und nicht nur die RCO-Leitlinien und die Chloroquinbehandlung betrifft). Die Autoren empfehlen auf Grund dieser Ergebnisse eine Überarbeitung der Leitlinien, die sich im klinischen Alltag besser umsetzen lassen. Ziel praktikabler Leitlinien ist eine einheitliche Vorgehensweise zu ermöglichen.
Literatur: 1. Samanta A, Goh L, Bawendi A. Are evidence-based guidelines being followed for the monitoring of ocular toxicity of hydroxychloroquine? A nationwide survey of practice amongst consultant rheumatologists and implications for clinical governance. Rheumatology (Oxford) 2004 Mar; 43(3):346-8.
2. Royal College of Ophthalmologists. Ocular toxicity and hydroxychloroquine: guidelines for screening. London, UK: RCO; 1998.