Tätigkeitsbericht 2012: Krankenkassen benachteiligen Alte und Kranke
Gesetzliche Krankenkassen benachteiligen bereits beim Anwerben kranke oder ältere Menschen. Das geht aus dem in dieser Woche veröffentlichten Tätigkeitsbericht 2012 des Bundesversicherungsamts (BVA) hervor. Demnach sollen einige Kassen auch versucht haben, Patienten, die hohe Kosten verursachen, zur Kündigung zu bewegen.
Das BVA rügte das Vorgehen der Krankenkassen als Verstoß gegen das Solidaritätsprinzip. Laut Sozialgesetzbuch sind sie nämlich dazu verpflichtet, alle Mitglieder gleich zu behandeln - unabhängig von möglichen Vorerkrankungen oder zu erwartenden Kosten.
Eine Reihe von Krankenkassen hat mit ihrem Vertrieb so genannte "Zielgruppenvereinbarungen" mit der Absicht abgeschlossen, vorrangig einkommensstarke und gesunde Versicherte zu bekommen. Diese Vereinbarungen führen folglich dazu, dass der Vertrieb beim Anwerben bereits potenzielle Neukunden aussortierte, wenn diese zur einer einkommensschwachen Gruppe zählten oder bereits krank waren. Dem Tätigkeitsbericht zufolge zahlen einige Kassen für kranke oder ältere neue Mitglieder den Vertriebsmitarbeitern schlicht keine Prämie (vgl. Tätigkeitsbericht Seite 18).
Zudem forderten die Kassen bereits gezahlte Prämien zurück, wenn ein erst kürzlich Versicherter durch eine Erkrankung plötzlich Kosten verursachte. "Solche Verhaltensweisen sind vollkommen inakzeptabel, da sie gegen das Diskriminierungsverbot und das Solidaritätsprinzip verstoßen. Daher wird das BVA auch weiterhin mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln hiergegen vorgehen", so Dr. Maximilan Gaßner, Präsident des BVA.
Das BVA forderte die Kassen zudem auf, ihre Mitglieder an den erwirtschafteten Überschüssen durch Prämienzahlungen zu beteiligen. "Das BVA wird auch weiter darauf drängen, dass Krankenkassen, deren Rücklagen die gesetzlich vorgesehene Mindestreserve um ein Mehrfaches übersteigen, ihre Mitglieder an den Überschüssen beteiligen", so Graßner.
Der gesamte Bericht ist online zu lesen.
Mit Pressematerial des BKA