Systemischer Lupus erythematodes - Versorgungsamt Bayreuth erkennt SLE als Folge der Impfung gegen Diphterie an
Eine wichtige Entscheidung hat das Versorgungsamt Bayreuth nun bei einem Patienten mit systemischem Lupus erythematodes (SLE) getroffen, indem es den SLE als Folge einer Impfung mit Diphterie anerkannt hat.
Die Ursache des systemischen Lupus erythematodes (SLE) ist bis
heute unbekannt. Dies
hat in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen bei
Zusammenhangsfragen geführt, insbesondere auch im Zusammenhang mit
versicherungsrechtlichen und versorgungsrechtlichen Fragestellungen.
Nun hat das Versorgungsamt Bayreuth offensichtlich bei einem Antragsteller
im vorliegenden speziellen Fall dessen systemischen Lupus als Folge einer
vorausgehenden Impfung gegen Diphterie und damit als Impfschaden im Sinne
des Versorgungsgesetzes anerkannt. Die genaue Begründung ist uns nicht
bekannt (das Aktenzeichen liegt uns allerdings ebenso wie eine Kopie des
Bescheids vor). Vermutlich hat es sich aber um eine Entscheidung auf der
Grundlage der sogenannten "Kann-Bestimmung" gehandelt.
Die Entscheidung dürfte nicht grundsätzlich auf andere Patienten mit
systemischem Lupus erythematodes übertragbar sein. Insbesondere ist aus dem
Bescheid nicht abzuleiten, dass nun bei jedem Patienten mit systemischem
Lupus erythematodes diese Erkrankung als Impfschaden anerkannt werden
könnte.
Zum einen kommt das Versorgungsgesetz unseres Wissens ohnehin nur bei
amtlich empfohlenen Impfungen aus einem entsprechenden offiziellen Katalog
zur Anwendung. Weiterhin scheidet nach der üblichen gutachterlichen Praxis
bei solchen Zusammenhangsfragen ein möglicher Zusammenhang in der Regel
schon von vorneherein aus, wenn zwischen der angeschuldigten Impfung und den
ersten Symptomen und (das dürfte rechtlich von wesentlicher Bedeutung sein)
objektiv dokumentierten krankheitstypischen bzw. krankheitsspezifischen
Befunden ein Zeitraum von mehr als wenigen Wochen (je nach Lage der Dinge
ggf. maximal von wenigen Monaten) liegt.
Andererseits sollten alle Patientinnen und Patienten mit systemischem Lupus
erythematodes, bei denen erste Symptome der Erkrankung in einem sehr engen
zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung auftraten, d.h. kurz nach einer
Impfung, dies zum Anlaß nehmen, mit ihrem behandelnden Arzt über einen
möglichen Zusammenhang im Hinblick auf die Auslösung des Lupus zu sprechen
und ggf. beim zuständigen Versorgungsamt einen entsprechenden Antrag auf
Anerkennung als Impfschaden zu stellen. Natürlich würden uns Berichte über
solche Zusammenhänge sehr interessieren, da es auch die entsprechende
Datenbasis und die Erkenntnisse über mögliche Ursachen und Auslöser von SLE
verbreitern würde. Über entsprechende Mitteilungen mit kurzer
Falldarstellung würden wir deshalb uns sehr freuen
(Dr.Langer@rheuma-online.de).
Unsere Quelle zum obigen Beitrag im folgenden im Original:
Sehr geehrter Herr Dr. Langer,
am vergangenen Montag hat mir das Versorgungsamt Bayreuth in einem Bescheid
mitgeteilt, dass
"I. Als Folge einer Schädigung nach dem IfSG werden ab 01.11.2000
anerkannt: 'Lupus erythematodes, Lupusnephritis' im Sinne der Entstehung.
II. Die Schädigungsfolgen bedingen eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)
um weniger als 25%. Versorgungsrente steht Ihnen deshalb nicht zu.
...
Die unter Punkt I. genannten Gesundheitsstörungen sind Folge der Impfung
gegen Diphtherie vom 02.05.1997 und wurden durch die Impfungen gegen
Hepatitis A und B vorübergehend verschlimmert.
..."
Das ist endlich der lang ersehnte Durchbruch! Nun wurde auch erstmals in
Deutschland anerkannt, dass eine Impfung Lupus Erythematodes auslösen kann.
Für mich konkret bedeutet dies, dass ich von nun an zuzahlungsfrei nach dem
Bundesversorgungsgesetz versorgt werde und leichter Kuren bzw.
Haushaltshilfen bekommen kann.
Den kompletten Bescheid habe ich in der Anlage beigefügt. Ich erlaube Ihnen,
meinen Fall öffentlich darzustellen, wenn Sie meinen Namen dabei nicht
verwenden.
Mit freundlichen Grüßen!
Karsten L. (Name ist der Redaktion bekannt)