Patientenbroschüre „Individuelle Gesundheitsleistungen – was Sie über IGeL wissen sollten!"
Nicht alles, was medizinisch sinnvoll ist, gehört zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Beispiele sind bestimmte Vorbeugungsmaßnahmen, Untersuchungen und Impfungen anläßlich einer Fernreise (die allerdings von einigen Krankenkassen übernommen werden) oder auch einige Akupunkturleistungen. Diese als individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) bezeichneten ärztlichen Maßnahmen müssen die Patienten selber bezahlen. Zu den wichtigesten Fragen im Zusammenhang mit IGeL hat die Bundesärztekammer nun eine neue Broschüre herausgegeben.
Berlin, 10.03.2008. "Wer sich vor einer Fernreise vorbeugend impfen lassen möchte oder vor Aufnahme einer neuen Sportart auf seine Tauglichkeit untersuchen lässt, beansprucht Individuelle Gesundheitsleistungen, kurz „IGeL“. Diese Leistungen bezahlen die Krankenkassen nicht, die Kosten müssen die Patienten selbst tragen. Auch andere Individuelle Gesundheitsleistungen, wie beispielsweise zusätzliche Ultraschalluntersuchungen, Akupunktur oder Augeninnendruckmessungen, können im Einzelfall empfehlenswert oder sogar medizinisch erforderlich sein, wenngleich die Krankenkasse dafür die Kosten nicht übernimmt", so die Bundesärztekammer in einer aktuellen Pressemitteilung.
„Warum trägt meine Krankenkasse die Kosten für IGeL nicht?“ „Bin ich von meinem Arzt ausreichend beraten worden?“ „Habe ich eine nachvollziehbare Rechnung erhalten?“
Diese und sieben weitere Fragen beantwortet die neue Patientenbroschüre, die ab sofort auch auf der Internetseite der Bundesärztekammer zum Download bereitsteht.
„In keinem Fall darf die Individuelle Gesundheitsleistung zur Bedingung gemacht werden für andere Leistungen, die von Ihrer Krankenkasse getragen werden“, betont die Bundesärztekammer.
Die Broschüre
Individuelle Gesundheitsleistungen - was Sie über IGeL wissen sollten
Herausgeber:
Bundesärztekammer
Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin
Stand: 2/2008