Neues Gesetz: Mehr Unterstützung für Pflegebedürftige
In dieser Woche hat das Bundeskabinett den Entwurf des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) beschlossen, das am 1. Januar 2016 in Kraft treten soll. Ziel ist es, Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen künftig mehr Hilfe zu geben.
Statt drei Pflegestufen soll es künftig fünf Pflegegrade geben. Zudem soll zusätzlich eine Feststellung von erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz vorgenommen werden. Somit fließen künftig nicht mehr nur körperliche, sondern auch geistige und psychische Einschränkungen wie beispielsweise bei einer Demenzerkrankung in die Beurteilung eines Patienten ein. Mit der Begutachtung wird der Grad der Selbstständigkeit in sechs verschiedenen Bereichen gemessen und – mit unterschiedlicher Gewichtung – zu einer Gesamtbewertung zusammengeführt.
Auch die Unterstützung soll künftig früher ansetzen. So werden auch Menschen, die noch keinen wirklichen Pflegebedarf haben, bereits in Grad 1 eingestuft, wenn sie beispielsweise eine Anpassung des Wohnumfeldes benötigen. Auch der Eigenanteil in der vollstationären Pflege steigt künftig nicht mehr, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Grad eingestuft wird.
Bereits Anfang 2015 wurde mit dem Ersten Pflegestärkungsgesetz die Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ausgeweitet. Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz folgen nun weitere Verbesserungen. Insgesamt stehen ab 2017 jährlich fünf Milliarden Euro zusätzlich für die Pflege zur Verfügung. Auf seiner Homepage hat das Bundesgesundheitsministerium Fragen und Antworten zum neuen Gesetz veröffentlicht.
Mit Pressematerial des Bundesgesundheitsministeriums