Neues Gesetz gegen Ärztemangel auf dem Land
Der Ärztemangel auf dem Land beschäftigt die Politik schon länger. Mit einem neuen Gesetz, dem so genannten Versorgungsstärkungsgesetz, will die Regierung nun dagegen vorgehen und beriet sich in dieser Woche im Bundestag. Mit der Einrichtung von Terminservicestellen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen die Wartezeiten auf einen Facharzttermin verkürzt werden.
Das Gesetz soll allerdings nicht nur den Patienten eine gute flächendeckende ärztliche Versorgung garantieren, es soll auch Patientenrechte stärken und die Versorgungsqualität verbessern. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums hervor, die in dieser Woche veröffentlicht wurde. So wird beispielsweise das Recht auf eine ärztliche Zweitmeinung durch ein strukturiertes qualitätsgesichertes Verfahren gestärkt. Vor planbaren Operationen sollen überflüssige Eingriffe so künftig vermieden werden.
Konkret sollen die Regelungen für die Zu- und Niederlassung anders geregelt werden. Das Gesetz ermöglicht es den Kassenärztlichen Vereinigungen, über Strukturfonds überall in Deutschland Anreize für die Niederlassung von Ärzten zu schaffen, schon bevor Unterversorgung beispielsweise in ländlichen Gebieten droht.
Auch Hebammen sollen mit dem neuen Gesetz entlastet werden, da Kranken- und Pflegekassen künftig auf Regressforderungen gegenüber freiberuflichen Hebammen verzichten sollen. Aufgrund der immens hohen Versicherungsraten sahen sich viele Hebammen gezwungen, ihre selbstständige Tätigkeit aufzugeben.
Mit Pressematerial des Bundesgesundheitsministeriums