Rabattverträge: Neue Medikamente für Patienten
Wer ein Rezept einlöst, der wird die Apotheke möglicherweise mit einem ihm bisher unbekannten Präparat verlassen. Grund hierfür sind die neuen Rabattverträge großer Krankenkassen, die seit dem ersten April bundesweit gelten.
"Wenn bei großen Krankenkassen neue Rabattverträge mit vielen Wirkstoffen in Kraft treten, sind oft Millionen Patienten betroffen", so die Patientenbeauftrage des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) Claudia Berger. Jede Apotheke müsse grundsätzlich das von der jeweiligen Krankenkasse vorgesehene Rabattarzneimittel abgeben – bei gleichem Wirkstoff, gleicher Wirkstärke, gleicher oder als austauschbar festgesetzter Darreichungsform, identischer Packungsgröße und Zulassung für ein gleiches Anwendungsgebiet. Die Änderung verunsichere jedoch oft vor allem chronisch kranke Menschen, die ihre Medikamente genau kennen, so Berger weiter.
Neben den neuen Rabattverträgen sind zum 1. April auch viele Festbeträge – Erstattungshöchstpreise der gesetzlichen Krankenkassen – angepasst worden. Etwa 7.500 Arzneimittel sind betroffen; bei rund 7.000 Medikamenten wurde der Festbetrag abgesenkt. Liegt der Herstellerpreis über dem Festbetrag, entstehen Mehrkosten für Patienten. Liegt er darunter, zahlt die Krankenkasse den Apothekenverkaufspreis – mit Ausnahme der gesetzlichen Zuzahlung. Damit das Medikament von der Zuzahlung befreit wird, muss sein Preis mindestens 30 Prozent unter dem Festbetrag liegen. Laut DAV sind jedoch nur 4.600 von 32.500 festbetragsgeregelten Arzneimitteln befreit; das entspricht 14 Prozent.
Mit Pressematerial der ABDA