„Mein Arzt gibt mir keine Überweisung"
Immer wieder klagen Patienten darüber, daß sie von Ihrem Hausarzt keine Überweisung zum Spezialisten, z.B. zu einem internistischen Rheumatologen, bekommen. Was sagt dazu die ärztliche Berufsordnung?
Immer wieder klagen Patienten darüber, daß sie von Ihrem Hausarzt keine Überweisung zum Spezialisten, z.B. zu einem internistischen Rheumatologen, bekommen. Die ärztliche Berufsordnung gibt dazu eine entsprechende Auskunft:
§ 7 Behandlungsgrundsätze und Verhaltensregeln
(2) Ärzte achten das Recht der Patienten, ihren Arzt frei wählen oder wechseln zu können…. Der begründete Wunsch der Patienten, einen weiteren Arzt zuzuziehen oder dorthin überwiesen zu werden, soll in der Regel nicht abgelehnt werden.
C. Verhaltungsregeln: Nr. 2 Behandlungsgrundsätze
Übernahme und Durchführung der Behandlung erfordern die gewissenhafte Ausführung der gebotenen medizinischen Maßnahmen nach den Regeln der ärztlichen Kunst. Dazu gehört auch, rechtzeitig andere Ärzte hinzuzuziehen, wenn die eigene Kompetenz zur Lösung der diagnostischen und therapeutischen Aufgabe nicht ausreicht, rechtzeitig die Patienten an andere Ärzte zur Fortsetzung der Behandlung zu überweisen, sich dem Wunsch von Patienten nach Einholung einer Zweitmeinung nicht zu widersetzen, ...
Grundsätzlich ist also jeder Arzt nach der Berufsordnung verpflichtet, dem Wunsch eines Patienten nach einer Überweisung nachzukommen. Wenn er eine Überweisung verweigert, kann er wegen des Verstoßes gegen die Berufsordnung bei der Ärztekammer angezeigt werden.
Praktisches Vorgehen:
Zunächst sollte jeder prüfen, ob das grundsätzliche Vertrauensverhältnis der Patient-Arzt-Beziehung erhalten ist. In diesem Fall genügt häufig ein ruhiges und sachliches Gespräch, ggf. auch unter Hinweis auf die Berufsordnung. In der Regel wird die Überweisung dann kein Problem sein.
Wenn das Vertrauensverhältnis nicht mehr besteht, empfiehlt es sich, den Arzt zu wechseln, allerdings mit definitivem Hinweis auf den Verstoß gegen die Berufsordnung.
Bei Ärzten, die auch bei anderen Patienten häufig die Überweisung verweigern, sollte man eine Anzeige bei der Ärztekammer in Erwägung ziehen (Adressen der Landesärztekammern unter www.bundesaerztekammer.de).
Autor: Dr. med. Thomas Karger, Köln, rheuma-online.de/DrKarger/
Fragen zum GMG, zum Sozialrecht oder zur Berufsordnung für Ärzte an Dr. Karger bitte über die rheuma-online-Redaktion: info@rheuma-online.de , Stichwort: GMG