Mehr Unterstützung für Demenzkranke – Regierung beschließt Pflegereform
Die Pflege von Angehörigen stellt viele Menschen neben den psychischen Belastungen oft auch vor finanzielle Probleme. 2,4 Millionen Menschen in Deutschland sind nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums pflegebedürftig. Ein hoher Anteil der pflegebedürftigen Menschen ist zugleich an Demenz erkrankt. Eine Neuausrichtung der Pflegeversicherung soll künftig mehr Hilfe für Erkrankte bieten.
Die Gesamtzahl der an Demenz erkrankten Menschen wird derzeit auf mindestens 1,2 Millionen geschätzt. Um Erkrankte und deren Angehörige künftig besser zu unterstützen, hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung beschlossen.
Die Änderungen treten am 1. Januar 2013 in Kraft. Für die Versicherten bedeutet dies auch eine geringe Erhöhung des Beitragssatzes um 0,1 % Beitragssatzpunkte zur Finanzierung der Leistungsverbesserungen. Auch die private Vorsorge für Leistungen bei Pflegebedürftigkeit wird künftig steuerlich mehr gefördert. Dies bedarf jedoch noch einer gesetzlichen Regelung.
Ab dem 1. Januar 2013 erhalten Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die ohne Pflegestufe (Pflegestufe 0) sind, monatlich ein Pflegegeld von 120 Euro oder Pflegesachleistungen von bis zu 225 Euro. Pflegebedürftige in Pflegestufe I erhalten 305 Euro Pflegegeld oder Pflegesachleistungen von bis zu 665 Euro. Pflegebedürftige in Pflegestufe II bekommen 525 Euro Pflegegeld oder Pflegesachleistungen von bis zu 1.250 Euro.
Darüber hinaus wird es eine Flexibilisierung der Leistungsinanspruchnahme und eine bessere Beratung bis hin zur Entlastung von Angehörigen geben. Mit einem Initiativprogramm werden Wohngruppen gefördert, mit denen gezielt Angebotsformen zwischen der Versorgung zu Hause und der Unterbringung im Heim ausgebaut werden. Zugleich erhält jeder Pflegebedürftige 200 Euro zusätzlich pro Monat in der Wohngruppe; daraus kann man eine Präsenzkraft zur Übernahme vielfältiger organisatorischer Aufgaben finanzieren.
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff soll in mehreren Schritten umgesetzt werden. Davor werden noch bestehende Umsetzungsfragen parallel zum Gesetzgebungsverfahren von einem Expertenbeirat bearbeitet und die weiteren Schritte vorbereitet.
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