Medikationsplan soll Patienten die Einnahme von Arzneimitteln vereinfachen
Seit dem ersten Oktober 2016 haben gesetzlich versicherte Patienten, die gleichzeitig dauerhaft mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, durch ihren Arzt einen Anspruch auf einen Medikationsplan.
Grundlage für die Einführung dieses bundesweit einheitlichen Plans ist das E-Health-Gesetz, das Ende vergangenen Jahres in Kraft getreten ist. Den Plan gibt es zunächst auf Papier – ab 2018 soll dieser dann ebenfalls auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden.
In dem Plan werden alle Arzneimittel, die die Patienten anwenden, mit Dosierungs- und Einnahmehinweisen übersichtlich und verständlich dokumentiert. Die Ärzte müssen Versicherte über ihren Anspruch informieren und den Plan ausstellen.
Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans sollen durch den Arzt erfolgen, der den Patienten schwerpunktmäßig betreut und die medizinisch notwendigen Therapie- und Diagnostikmaßnahmen koordiniert. Dies sind in der Regel die Hausärzte. Patienten, die keinen Hausarzt haben und deren ärztliche Betreuung durch einen Facharzt erfolgt, haben einen Anspruch auf Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans durch diesen Facharzt.
Mit Pressematerial des Bundesgesundheitsministeriums