Medikamentenkosten steuerlich geltend machen: Das müssen Sie beachten
Auch wenn es lästig ist: Das Anfertigen der Steuererklärung naht. Wer hohe Ausgaben für Medikamente oder medizinische Hilfsmittel wie beispielsweise eine Brille hatte, der sollte sich darüber informieren, ob er diese von der Steuer absetzen kann.
Das teilte die Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände (ABDA) mit. Denn Arzneimittelausgaben können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Die Regelung betrifft laut ABDA auch Krankheitskosten wie beispielsweise Behandlungen durch Physiotherapeuten, Logopäden und Zahnärzte sowie Klinikaufenthalte, Kuren oder medizinische Hilfsmittel.
Laut ABDA zählen dazu sowohl die gesetzlichen Zuzahlungen in Höhe von fünf bis zehn Euro pro rezeptpflichtigem Medikament als auch die Kosten für die rezeptfreie Selbstmedikation, wie beispielsweise Schmerz- und Erkältungsmittel. Damit das Finanzamt die Aufwendungen im Einzelfall anerkennt, muss laut ABDA neben dem Zahlungsbeleg auch der Nachweis einer medizinischen Notwendigkeit erbracht werden. Das geht unter anderem durch ein Grünes Rezept, auf dem der Arzt ein nicht von der Krankenkasse übernommenes Arzneimittel empfehlen kann.
Damit krankheitsbedingte Kosten steuermindernd wirken, muss eine zumutbare Belastungsgrenze überschritten ist, die je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl variiert. Ein Ehepaar mit zwei Kindern und einem Jahreseinkommen zwischen 15.340 und 51.130 Euro muss beispielsweise drei Prozent seiner Belastungen im Steuerjahr 2015 selbst schultern.
Mit Pressematerial der ABDA