Medikamente im Reisegepäck: Darauf sollten Sie achten
Wer auf Reisen dringend benötigte Medikamente mit sich führt, der bekommt möglicherweise Probleme mit dem Zoll. Urlauber sollten sich daher im Vorfeld genau über die zulässigen Höchstmengen informieren.
Das auswärtige Amt rät Patienten, die während der eine große Menge an benötigten Medikamenten oder Betäubungsmittel mit sich führen müssen, sich vor Antritt der Reise eine Bescheinigung ihres Hausarztes zu beschaffen, in der die Situation beschrieben wird. Diese Erklärung sollte bei Auslandsreisen zudem in englischer Sprache verfasst sein. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte bietet eine Bescheinigung auf seiner Internetseite zum Download an, die vom behandelnden Arzt ausgefüllt werden kann.
Wer aus dem Ausland Medikamente nach Deutschland einführen möchte, der muss auch auf die Menge achten. Laut Zoll ist es erlaubt, einer den üblichen persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechenden Menge mitzubringen. Dies bedeutet üblicherweise, dass Reisende mit den eingeführten Medikamenten ihren Bedarf für maximal drei Monate unter Berücksichtigung der Dosierungsempfehlungen decken dürfen.
Zudem ist es irrelevant, ob die Arzneimittel bereits aus Deutschland mitgenommen wurden und in die Bundesrepublik zurück verbracht werden oder ob sie im Ausland erworben wurden. Auch macht es keinen Unterschied,, ob die Arzneimittel in Deutschland zugelassen beziehungsweise registriert sind. Auch Präparate, die im Ausland als Nahrungsergänzungsmittel gekauft wurden, können in Deutschland als Arzneimittel gelten und unterliegen daher auch dem Arzneimittelgesetz.