Medikamente im Handgepäck - was gibt es zu beachten?
Die neuesten Ereignisse in Großbritannien haben viele Reisende verunsichert. Sie fragen sich, ob sie und wie sie ihre dringend benötigten Medikamente mit auf Reisen nehmen können.
Im Zuge der verschärften Sicherheitsvorkehrungen an Flughäfen unterliegt insbesondere das Handgepäck besonderen Kontrollen. Welche Änderungen sich für chronisch Kranke daraus ergeben, haben wir hier kurz für Sie zusammen gefasst:
Derzeit existiert keine generelle und verbindliche Allgemeinaussage, welche Medikamente in flüssiger Form mit an Bord gebracht werden dürfen.
Die jeweiligen Bestimmungen richten sich nach Land, Behörden, aktuellen Ereignissen und nach einzelnen Fluggesellschaften.
Deswegen ist es für chronisch Kranke dringend erforderlich, bei ihrer Fluggesellschaft vor Abreise zu klären, was erlaubt, gefordert und möglich ist.
Ein Liste der Handgepäckbestimmungen unterschiedlicher Deutscher Airlines finden Sie hier.
In jedem Fall ist es sinnvoll, sich von seinem behandelnden Arzt ein Attest und/ oder einen Medikamenten-Reisepass ausstellen zu lassen - eine Garantie bilden diese Maßnahmen allerdings nicht.
Ein möglicher Text für eine solche Bescheinigung kann wie folgt aussehen:
Ärztliche Bescheinigung
Frau/Herr Michaela Musterfrau/Winfried Mustermann befindet sich wegen einer rheumatoiden Arthritis in meiner ständigen ärztlichen Behandlung.
Die genannte Erkrankung ist eine schwerwiegende Diagnose und erfordert eine regelmäßige Therapie mit den folgenden Medikamenten:
Lantarel / Metex o.ä. (Methotrexat) [Handelsname / Inhaltsstoff]
Humira / Enbrel etc. (Adalimumab / Etanercept etc.) [Handelsname / Inhaltsstoff]
Arcoxia / Celebrex / Ibuprofen / Voltaren etc. (Etoricoxib / Celecoxib / Ibuprofen / Diclofenac etc.) [Handelsname / Inhaltsstoff]
Frau Musterfrau / Herr Mustermann muß aus medizinischen Gründen die Humira / Enbrel / etc. -Spritzen und Lantarel / Metex o.ä.-Spritzen an Board mitführen. Bei Humira / Enbrel etc. handelt es sich um ein biotechnologisch hergestelltes Medikament, daß ständig gekühlt werden muß und bei dem die Kühlkette nicht unterbrochen werden darf.
Dr. med. H.E. Musterarzt
Arzt für Innere Medizin und Rheumatologie
Die gleiche Bescheinigung in englischer Sprache:
Medical Certification
Mrs Michaela Musterfrau / Mr. Winfried Mustermann is under my continuous medical treatment because of rheumatoid arthritis.
The above mentioned diagnosis is a serious condition and requires continuous treatment with the following drugs:
Lantarel / Metex o.ä. (Methotrexate) [Handelsname / Inhaltsstoff]
Humira / Enbrel etc. (Adalimumab / Etanercept etc.) [Handelsname / Inhaltsstoff]
Arcoxia / Celebrex / Ibuprofen / Voltaren etc. (Etoricoxib / Celecoxib / Ibuprofen / Diclofenac etc.) [Handelsname / Inhaltsstoff]
Mrs. Musterfrau / Mr. Mustermann has to carry prefilled syringes on board the airplane (Lantarel / Metex o.ä. and Humira / Enbrel etc. are injectable medications). The Humira / Enbrel etc. medication has to be cooled continuously.
Dr. med. H.E. Musterarzt
Internal Medicine, Rheumatology
Besonderheiten bei Flügen in die USA
Zusätzlichen Auflagen gelten nur für US-amerikanische Fluggesellschaften sowie für Flüge anderer Airlines mit Zielorten in den USA:
Die amerikanische Luftsicherheitsbehörde TSA hat verfügt, dass bis auf weiteres auf Flügen in die USA keine Flüssigkeiten, Gels oder Aerosols mehr im Handgepäck mitgenommen werden dürfen, Dies gilt auch für Getränke, Shampoos, Sonnencremes, Hautlotionen, Cremes und Zahnpasta sowie für Haargels und ähnliche Substanzen mit gleicher Konsistenz. Ein Transport solcher Flüssigkeiten und Gels ist zur Zeit ausschließlich im aufgegebenen Gepäck erlaubt.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Babynahrung, Babymilch oder Säfte für den Fall, dass ein Baby oder Kleinkind mitreist. Rezeptpflichtige Medikamente, falls ein Attest oder Rezept mit dem Namen des Reisenden vorgelegt werden kann, dürfen nach wie vor im Handgepäck transportiert werden. Hierzu gehören insbesondere auch Faktorenkonzentrate. Insulin ist weiterhin auch im Handgepäck zugelassen. Dies gilt darüber hinaus auch für nicht-verschreibungspflichtige Medikamente, wenn sie unbedingt notwendig sind.
Für alle übrigen Flüge im In- und Auslandsverkehr gilt weiterhin ausschließlich die vom Bundesverkehrsministerium im Jahr 2004 veröffentlichte Liste über „Verbotene Gegenstände auf Flugreisen" ( über die IGH-Geschäftsstelle erhältlich). http://www.lba.de/cln_002/nn_57316/DE/_C3_96ffentlichkeitsarbeit/Passagierinformationen/Passagierinformationen__Verbotene__Gegenstaende.html