KV No hat einen neuen Service
Jetzt werden im Ärzteverzeichnis (www.kvno.de) alle Ärzte aufgeführt, die eine Genehmigung zur Verordnung von Reha-Leistungen besitzen.
Diese ist nämlich seit dem 01.04.2007 Pflicht. Ärzte müssen über eine Qualifikation gemäß § 11 Abs. 2 der Rehabilitations-Richtlinien und über eine Genehmigung einer KV verfügen. Für alle anderen Ärzte ist mit dem 31. März die Übergangsfrist für Verordnungen abgelaufen.
Link: http://www.kvno.de/importiert/reha_aerzte.pdf
Quelle: Medical Tribune, 42. Jahrgang, Nr. 17, 27. April 2007