Krankenkassen: Countdown für Erlass von Beitragsschulden
Wer einen Antrag auf den Erlass von Beitragsschulden in der Krankenversicherung stellen möchte, dem bleibt nur noch Zeit bis zum Jahresende.
Wer sich bis zum 31. Dezember bei seiner Krankenversicherung meldet, der bekommt Beitragsschulden und Säumniszuschläge erlassen. Möglich macht dies das "Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung", das seit dem 1. August 2013 in Kraft ist.
In der gesetzlichen Krankenversicherung wurden zudem die Säumniszuschläge von fünf Prozent auf ein Prozent reduziert. In der privaten Krankenversicherung wurde ein Notlagentarif für säumige Beitragszahler eingeführt.
Die Neuregelungen betreffen vor allem Personen, die sich trotz der seit dem 1. April 2007 bestehenden Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung verspätet oder noch nicht bei einer Krankenkasse gemeldet und dadurch Beitragsschulden angehäuft haben.
Auch in der privaten Krankenversicherung gibt es eine vergleichbare Regelung: Hier existiert die Versicherungspflicht seit dem 1. Januar 2009. Wer dort versicherungspflichtig ist und bis zum 31. Dezember einen Antrag auf Versicherung stellt, dem wird der Säumniszuschlag erlassen. Für jemanden, der von 2009 bis heute nicht versichert war, beläuft sich dieser Säumniszuschlag – je nach individuellem Beitrag – auf bis zu 5.000 Euro.
Mit Pressematerial des Bundesgesundheitsministeriums
Weitere Artikel auf rheuma-online:
Diese Gesetzesänderungen betreffen das Gesundheitswesen (2.8.2013)