Kassen: Zu wenig Krankengeld gezahlt
Hunderttausende Kassenpatienten haben zu wenig Krankengeld bekommen. Ansprüche aus 1998 verjähren Ende 2002.
Hunderttausende Kassenpatienten haben zu wenig Krankengeld bekommen. Ansprüche aus 1998 verjähren Ende 2002.
Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins Focus haben Hunderttausende von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung im Zeitraum von Anfang 1998 bis Mitte 2000 zu wenig Krankengeld ausgezahlt bekommen. Nach dem Bericht wurde durch das Sozialgericht Gelsenkirchen (AZ.: S 17 KR 166/01 und S 24 KR 173/01) rechtskräftig entschieden, dass bei der Berechnung des Krankengeldes Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Gratifikationen berücksichtigt werden müssen. Diese wurden aber bei der Berechnung des Krankengeldes nicht eingerechnet. Die Kassen seien nach diesem Urteil auf Antrag „zur Nachberechnung verpflichtet“. Es geht dabei um nicht unerhebliche Beträge. So hätten allein die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) bisher 300.000 Versicherten durchschnittlich 300 bis 400 Euro nachgezahlt. Der relevante Zeitraum ist der Zeitraum vom 1. Januar 1998 bis 21. Juni 2000. Wer in diesem Zeitraum Krankengeld bezogen hat, sollte unbedingt bei seiner damaligen Krankenkasse einen Antrag auf Nachberechnung des Krankengeldes stellen. Wichtig: Der Antrag muß für das in 1998 gezahlte Krankengeld noch im Jahr 2002 gestellt werden, da die Ansprüche aus 1998 Ende 2002 verjähren.