Impfung bei immunsupprimierten Patienten unerläßlich
Anläßlich der Eröffnungspressekonferenz des DGRh-Kongresses in Wiesbaden hob Prof. Dr. med. H.-H. Peter, ärztlicher Direktor, Abt. Rheumatologie und klinische Immunologie, Universität Freiburg, die Notwendigkeit der Impfung hervor.
Prof. Peter betonte anlässlich der Pressekonferenz die erhöhte Infektanfälligkeit von Patienten, die mit Immunsuppressiva behandelt werden.
Er empfiehlt ausdrücklich die Impfung gegen Pneumokokken, Haemophilus und Grippe.
Für den behandelnden Arzt erinnert er daran, dass der Rheuma-Patient zusätzlich zu seiner Grunderkrankung auch noch Gelenkerkrankungen nach definierten Infektionen erleiden könnte. Diese Infektionen müssen allerdings nach einem ganz anderen Muster als die Grunderkrankung behandelt werden. Die Problematik besteht darin, dass die Behandlung der Infektionen mit Antibiotka die „sterile Entzündung“ der Grunderkrankung noch verschlimmern würde. Nur der gut ausgebildete Rheumatologe hat das Gespür, diese kritische Situation zu erkennen und zu meistern.
Der Grad der Infektion entscheidet, ob eventuell sogar das Immunsuppressivum abgesetzt werden muß. Nach neuesten Erkenntnissen ist das aber bei MTX nicht erforderlich, die neuen Biologica werden oft aus Vorsicht abgesetzt, obwohl es darüber keine genaueren Studien gibt. Der Arzt muß immer im Hinterkopf behalten, dass das Immunsystem durch das plötzliche Absetzen durcheinander geraten könnte.