GKV-Spitzenverband fordert Kürzung der Arzthonorare
Bereits vor Beginn der Verhandlungen im Bewertungssausschuss am 30. August machte der GKV-Spitzenverband klar, dass er sich für eine Kürzung der Arzthonorare einsetzen wird. Die Begründung: Seit 2008 seien die Einnahmen der Ärzte deutlich stärker gestiegen als die Kosten der Praxen.
Für Kopfschütteln sorgte dieser Vorschlag bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). KBV-Chef Köhler verwies auf die aktuelle Studie des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland, den Jahresbericht 2010 des ZI-Praxis-Panels. Aufgrund der gestiegenen Betriebskosten fordert die KBV einen seit 2008 angefallenen Inflationsausgleich von 3,5 Milliarden Euro.
Aussage gegen Aussage: Während der GKV-Spitzenverband aufgrund eines von ihm in Auftrag gegebenen Gutachtens des Forschungsinstituts Prognos davon ausgeht, dass die Kosten der Praxen konstant geblieben sind, argumentiert die KBV mit gestiegenen Betriebskosten. Fixe Kosten wie Miete oder Personal verändern sich laut GKV-Spitzenverband jedoch nur mit der Zahl der Praxen. Sie erhöhen sich nicht mit der Zahl der erbrachten Leistungen.
Dementsprechend hat sich auch der durchschnittliche Überschuss je Arzt allein aus der Versorgung von GKV-Versicherten von 105.000 Euro im Jahr 2007 auf 134.000 Euro im Jahr 2011 erhöht. Bezieht man die Einnahmen durch die Versorgung von privat Versicherten mit ein, erhöht sich der Reinertrag je Arzt im gleichen Zeitraum sogar auf 165.000 Euro.
Angesichts dieser Fakten wird der GKV-Spitzenverband in den Verhandlungen um die jährliche Anpassung der Preiskomponente in der vertragsärztlichen Versorgung eine Absenkung des sogenannten Orientierungswertes von 3,5 auf 3,25 Cent für 2013 beantragen. Der Orientierungswert bildet die Preiskomponente in der vertragsärztlichen Versorgung. Mit diesem bundesweit gültigen Preis, der auf Landesebene noch durch Zuschläge erhöht werden kann, werden die vereinbarten ärztlichen Leistungen vergütet.
"Forderungen der Ärzteschaft nach Honorarzuwächsen von deutlich über drei Milliarden Euro für 2013 sind völlig überzogen," so Johann-Magnus von Stackelberg, stv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.
"Verheerendes Signal für Mediziner"
KBV-Chef Dr. Andreas Köhler weist Forderungen der Kassen, an der ambulanten Versorgung finanzielle Kürzungen vorzunehmen, hingegen als verantwortungslos zurück. "Ein rigider Sparkurs ist nicht nur verantwortungslos gegenüber den Patienten, sondern steht auch im Widerspruch zum Gesetz", erklärte Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), zu den laufenden Verhandlungen mit den Krankenkassen.
Die KBV fordert einen seit 2008 angefallenen Inflationsausgleich von 3,5 Milliarden Euro. "Dieser Betrag ist notwendig, allein um die gestiegenen Betriebskosten und die Inflation seit 2008 auszugleichen", sagte der KBV-Vorstandsvorsitzende unter Verweis auf die aktuelle Studie des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland, den Jahresbericht 2010 des ZI-Praxis-Panels.
Diese Längsschnittstudie zur wirtschaftlichen Lage in den Praxen belegt, dass diese im Schnitt 92.000 Euro Überschuss erreichen. Der Honorarordnung der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten liegt aber die Annahme zugrunde, dass 105.572 Euro als angemessener Praxisüberschuss gelten. Das hat der Bewertungsausschuss bei der Bewertung der Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab für 2008 angenommen.
"Es fehlen damit 13 Prozent an der Vergütung", sagte Köhler. Er wies darauf hin, dass gerade auf dem Land die Versorgung gefährdet ist. "Patienten müssen immer weitere Wege zu ihrem nächsten Arzt zurücklegen. Für junge Mediziner sind solche Forderungen der Kassen ein verheerendes Signal, womit sie umso mehr von einer Niederlassung in ländlichen Regionen zurückschrecken."
Welche Partei die überzeugenderen Argumente hat wird der Bewertungsausschuss am 30. August entscheiden.
Mit Material aus den Pressemitteilungen vom GKV-Spitzenverband und der KBV