Gesundheitssystem: Das ändert sich 2016
Mit dem Jahreswechsel sind in den Bereichen Gesundheit und Pflege einige Änderungen in Kraft getreten.
So soll das Krankenhausstrukturgesetz eine gute erreichbare Versorgung vor Ort sichern. Zudem soll es für gute Arbeitsbedingungen für das Krankenhauspersonal sorgen und eine hohe Qualität durch Spezialisierung, beispielsweise in den Universitätskliniken, gewährleisten. Auch das Recht auf eine unabhängige Zweitmeinung wird durch das Gesetz gestärkt.
Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz erhalten Pflegebedürftige und deren Angehörige künftig mehr Unterstützung. Alle Pflegedürftigen erhalten gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung - unabhängig davon, ob sie von körperlichen oder psychischen Einschränkungen betroffen sind. Das Jahr 2016 dient der Vorbereitung des neuen Begutachtungsverfahrens in der Praxis und der Umstellung auf die fünf Pflegegrade sowie die neuen Leistungsbeträge bis zum 1. Januar 2017.
Die Palliativ- und Hospizversorgung sollen ebenfalls gestärkt werden, um Menschen das letzte Stück ihres Lebensweges zu erleichtern. Dafür trat am 8. Dezember 2015 das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Kraft. So wird die Palliativversorgung ausdrücklicher Bestandteil der Regelversorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung mit zusätzlich vergüteten Leistungen im vertragsärztlichen Bereich. Information und Beratung der Angehörigen sollen verbessert werden – auch, damit Hilfsangebote besser bekannt gemacht werden.
Das so genannte E-Health-Gesetz soll eine digitale Infrastruktur auf den Weg bringen und die Einführung nutzbringender Anwendungen auf der nicht unumstrittenen elektronischen Gesundheitskarte voran bringen.
Arbeiten innerhalb der EU soll für medizinisches Personal künftig einfacher werden: So schafft das Gesetz zur Umsetzung der geänderten Berufsanerkennungsrichtlinie der EU unter anderem die Grundlagen zur Ausstellung des Europäischen Berufsausweises für Apotheker, Gesundheits- und Krankenpfleger und Physiotherapeuten.
Das Gesetz zur Bekämpfung des Dopings im Sport bündelt die bisherigen Regelungen zur Doping-Bekämpfung und entwickelt sie weiter.
Schließlich starten in diesem Jahr auch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung, die bei der Suche nach einem Facharzt helfen sollen, indem sie Versicherten innerhalb einer Woche einen Termin bei einem Facharzt in zumutbarer Entfernung vorschlagen. Die Wartezeit soll künftig vier Wochen nicht überschreiten.
Weitere Informationen zu den Neuerungen sind auch auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums zu finden.
Mit Pressematerial des Bundesgesundheitministeriums