Gesetzliche Krankenversicherung: Kabinett beschließt Beitragssenkung zum 1. Januar 2015
Zum 1. Januar 2015 wird der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent abgesenkt. Die Hälfte, nämlich 7,3 Prozent trägt der Arbeitnehmer, die andere Hälfte trägt der Arbeitgeber. Der bisherige Sonderbeitrag von 0,9 Prozent, den Arbeitnehmer bislang allein zahlen, wird gestrichen, genauso wie der pauschaler Zusatzbeitrag, den die Krankenkassen bisher erheben konnten.
Stattdessen kann künftig jede Krankenkasse einen kassenindividuellen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben. Weil dieser prozentual direkt vom Einkommen eingezogen wird, entfällt das bürokratische Einzugsverfahren des bisherigen Zusatzbeitrags, genauso wie ein steuerfinanzierter Sozialausgleich.
Wie hoch der Zusatzbeitrag einer Kasse ausfallen wird, hängt davon ab, wie wirtschaftlich eine Kasse arbeitet. Wenn eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt, haben die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht. Damit die unterschiedliche Einkommensstruktur der Mitglieder der Krankenkassen nicht zu Wettbewerbsverzerrungen für einzelne Krankenkassen führt, ist ein vollständiger und unbürokratischer Einkommensausgleich vorgesehen. Dadurch werden alle Krankenkassen in Bezug auf die Höhe der beitragspflichtigen Einkommen ihrer Mitglieder rechnerisch gleichgestellt. Zudem wird der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich in den Bereichen Krankengeld und Auslandsversicherte weiterentwickelt.
Der Regierungsentwurf sieht zudem den Aufbau eines fachlich unabhängigen, wissenschaftlichen Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vor. Das Gesetzgebungsverfahren soll zügig abgeschlossen werden, damit die Neuregelungen mit einer hinreichenden Vorlaufzeit am 1. Januar 2015 in Kraft treten können. Einzelne Regelungen, wie etwa zum Qualitätsinstitut, sollen bereits früher in Kraft treten.
Im Interview mit der Passauer Neuen Presse (Mittwochsausgabe) zweifelt die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes Dr. Doris Pfeiffer daran, dass die geplante Finanzreform allen Versicherten Einsparungen bringt. "Da aber gleichzeitig die Ausgaben zum Beispiel für Ärzte, Kliniken und Medikamente weiter steigen, werden die Kassen mit dem gekürzten Beitragssatz nicht auskommen können und einen Zusatzbeitrag nehmen müssen. Ob es im Durchschnitt aller Krankenkassen tatsächlich zu einer Entlastung der Versicherten kommt, wird sich erst im Herbst entscheiden, wenn die Krankenkassen ihre Haushalte für 2015 aufstellen."
Mit Pressematerial des Bundesministeriums für Gesundheit und des GKV-Spitzenverbandes