Gesetze, Verordnungen, Regelungen: Was hat sich zum 1. Januar 2008 geändert?
Neu ab dem 1. Januar: Die neue Chroniker-Regelung und neue Bezugsgrößen für die Versicherungspflicht. Hier die offizielle Mitteilung aus dem Bundesgesundheitsministerium.
Neue Chroniker-Regelung
Zum 1. Januar wird die neue Chroniker-Richtline wirksam. Wer chronisch erkrankt und deshalb bei den Zuzahlungen von der halbierten Belastungsgrenze (1% statt 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt) profitieren will, muss künftig nachweisen, dass er sich vor der Erkrankung über die relevanten Vorsorgeuntersuchungen hat beraten lassen. Damit wird die Verpflichtung der Versicherten gegenüber der Versichertengemeinschaft zu gesundheitsbewusstem und eigenverantwortlichem Verhalten betont.
Die neue Regelung gilt für Versicherte, die ab dem 1. Januar 2008 erstmals Vorsorgeuntersuchungen nach § 25 SGB V in Anspruch nehmen können. Das sind alle Frauen, die nach dem 1. April 1987 geboren wurden, und alle Männer, die nach dem 1. April 1962 geboren wurden.
Die Regelung ist zunächst auf die Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Brustkrebs, Darmkrebs und Gebärmutterhalskrebs beschränkt. Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses zu weiteren Krebsfrüherkennungsuntersuchungen sowie zum so genannten „Gesundheits-Check-Up“ stehen noch aus.
Neue Rechengrößen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
Mit der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2008 erfolgt u. a. die Aktualisierung von Rechengrößen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
So wird die monatliche Bezugsgröße, die z. B. für die Festsetzung der Mindest-beitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder relevant ist, für das Jahr 2008 auf 2.485 Euro (2007: 2.450 Euro) festgesetzt.
Auch die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegever-sicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) wird an die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer angepasst. Die Versicherungspflichtgrenze für das Jahr 2008 wird auf 48.150 Euro (2007: 47.700 Euro) festgesetzt.
Für Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 aufgrund der zu diesem Zeitpunkt geltenden Regelungen wegen des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren, wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze für das Jahr 2008 43.200 Euro (2007: 42.750 Euro) betragen.
Dieser Wert ist identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Wert bis zu dem beitragspflichtige Einnahmen maximal zu berücksichtigen sind. Die monat-liche Beitragsbemessungsgrenze steigt somit auf 3.600 Euro (2007: 3.562,50 Euro).
Quelle:
Newsletter des Bundesministeriums für Gesundheit
Erscheinungsdatum: 07.12.2007