Eine Karte für Alles
Seit Anfang dieses Monats geben die Krankenkassen elektronische Gesundheitskarten an ihre Versicherten aus. Nach Aussage des Bundesgesundheitsministeriums soll sie zusammen mit der Telematikinfrastruktur zu einer besseren Patientenversorgung, mehr Selbstbestimmung der Versicherten und mehr Wirtschaftlichkeit führen.
Im Vergleich mit der bisher üblichen Krankenversichertenkarte hat sich zumindest auf den ersten Blick nicht viel geändert: So enthält die Karte Verwaltungsdaten wie Name, Anschrift, Krankenkasse und Versichertenstatus. Eine Neuerung ist das Lichtbild. Es soll dazu beitragen, den Kartenmissbrauch einzudämmen.
Bei genauerem Hinsehen jedoch bietet die neue Karte darüber hinaus die Möglichkeit, weitere Informationen wie Notfalldaten (Allergien etc.) oder Hinweise auf Patientenverfügungen und Organspenderklärungen zu speichern – dies jedoch nur auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten.
Auch die Kommunikation zwischen den behandelnden Ärzten soll verbessert werden - beispielsweise durch den elektronischen Arztbrief, der die Qualität und die Effizienz in der Patientenversorgung steigern soll. Wichtig für Skeptiker: Der Schutz der sensiblen Daten ist gesetzlich verankert und soll durch technische Maßnahmen wie die Verschlüsselung von Daten sichergestellt werden.
Die Umstellung in den Praxen ist vergleichsweise unkompliziert: Derzeit werden in Krankenhäusern uns Arztpraxen die notwendigen neuen Kartenterminals installiert, die sowohl die neuen elektronischen Gesundheitskarten, aber ebenso weiterhin die bisherigen Krankenversichertenkarten verarbeiten können.
Doch auch ohne neue Terminals ist die Behandlung aller Patienten mit neuer Gesundheitskarte während der Übergangszeit laut Bundesgesundheitsministerium sichergestellt. Die für eine Behandlung notwendigen Verwaltungsdaten müssen dann durch das Praxispersonal auf einem anderen Weg ermittelt werden.
Sicher ist: Die Zukunft gehört laut Bundesgesundheitsministerium der elektronischen Gesundheitskarte - die Krankenversichertenkarte verliert Stück für Stück ihre Gültigkeit.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Bundesministerium für Gesundheit
Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH