Das GMG - Neues ab dem 1. Januar 2004
Folge 3: Welche Medikamente werden nicht mehr bezahlt?
Welche Medikamente werden nicht mehr bezahlt?
§ 34: „Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind von der Versorgung ausgeschlossen ...
Der Bundesausschuß legt bis zum 31.03.04 fest, welche Arzneimittel ausnahmsweise verordnet werden können“.
Die neue Regelung betrifft eine Reihe von Medikamenten, die regelmäßig in der Rheumatologie benötigt werden, z. B. Calcium, Vitamin D3, Folsäure, Paracetamol und viele andere, die der Patient ab 01.01.04. nicht mehr auf Kassenrezept, sondern nur noch auf Privatrezept verordnet erhält.
rheuma-online wird nach der Entscheidung des Bundesausschusses darüber informieren, welche Medikamente weiter verordnet werden dürfen bzw. im Rahmen einer Sonderregelung ausnahmsweise erstattet werden.
Tip: Alle Rezepte und Quittungen sammeln und je nach weiterer Entwicklung nach dem 01.04.2004 bei der Krankenkasse einreichen.
Autor: Dr. med. Thomas Karger, Köln, rheuma-online.de/DrKarger/
Fragen zum GMG und an Dr. Karger bitte über die rheuma-online-Redaktion: info@rheuma-online.de , Stichwort: GMG