Bundestag beschließt zweites Pflegestärkungsgesetz
Am fünften November hat der Bundestag mit großer Mehrheit das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSGII) beschlossen. Ziel ist es, die Versorgung von Menschen an ihrem Lebensende zu optimieren. So sollen mit dem Gesetz die Palliativ- und die Hospizversorgung verbessert werden.
Sowohl die Forschung als auch die konkrete Hilfestellung für Betroffene und deren Angehörige sollen ausgebaut werden. Auch sollen die Forschungsbemühungen intensiviert werden - unter anderem durch eine Förderinitiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Voran gebracht werden soll die Palliativversorgung durch beispielsweise klinische Studien sowie Projekte zur Unterstützung des wissenschaftlichen Nachwuchses. In einer zweiten Förderrunde soll schließlich die Nachhaltigkeit der Forschungen unterstützt werden.
Das PSGII soll auch die Hospizarbeit finanziell besser fördern, die ambulante Palliativversorgung soll gestärkt werden, in Krankenhäusern und Pflegeheimen soll die Hospizversorgung ausgebaut werden. Betroffene und deren Angehörige erhalten künftig eine individuelle Beratung und Hilfestellung durch ihre Krankenkasse bei der Auswahl von entsprechenden Leistungen.
Mit Pressematerial des Bundesgesundheitsministeriums