Bundestag beschließt Abschaffung der Praxisgebühr
Das lange Tauziehen der Parteien hat ein Ende: Die seit Monaten in der Diskussion stehende Praxisgebühr wird zum 1. Januar 2013 abgeschafft. Dies geht aus einem Beschluss des Bundestages vom 9. November 2012 hervor. Der Einigung ging eine heftige Debatte zwischen CDU und FDP voraus, doch die FDP konnte sich bereits zu Beginn der Woche im Koalitionsausschuss schließlich durchsetzen. Für die Patienten bedeutet dies finanzielle Entlastung, für die Ärzte weniger bürokratischen Aufwand.
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr hatte sich bereits seit längerer Zeit für die Abschaffung eingesetzt und begrüßte die Einigung. "Das Ende der Praxisgebühr ist eine gute Entscheidung. Damit geben wir den Versicherten Geld zurück, das sie hart erarbeitet haben. Ein Finanzpolster der Kassen ist sinnvoll, Milliardenüberschüsse, wie sie zur Zeit bestehen, jedoch nicht zu rechtfertigen“, so Bahr auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums.
Die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Dr. Doris Pfeiffer, steht in einer Stellungnahme dem Beschluss kritisch gegenüber, er lasse "die Reserven der gesetzlichen Krankenversicherung schmelzen wie Schnee in der Sonne.“
Wer einen Facharzt aufsuchen muss, der kann dies ab dem 1. Januar 2013 künftig wieder ohne Überweisung. Für Patienten, die Anfang des Jahres einen Arztbesuch für beispielsweise eine Routineuntersuchung planen, empfiehlt es sich, bereits jetzt einen Termin zu machen, da die Wartezimmer der Praxen nach dem Wegfall der Gebühr vermutlich voller als sonst sein werden.
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