Bewertung der Arthrosetherapie mit Nahrungsergänzungsmitteln durch das Bundesinstitut für Risikobewertung Teil 2: Chondroitinsulfat
Chondroitin basiert wie das Glucosamin auf Zuckerverbindungen, die ebenfalls natürlich im menschlichen Körper im Gelenkknorpel vorkommen. Im Unterschied zum Glucosamin ist Chondroitin nicht als Arzneimittel zugelassen. Umso wichtiger ist folglich eine Bewertung des Risikos für die regelmäßige Einnahme in Nahrungsergänzungsmitteln.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat die tägliche Zufuhr von 800 und 1200 mg Chondroitinsulfat unter gesundheitlichen Aspekten bewertet.
Aufgrund der erhobenen Daten kann man davon ausgehen, dass bei gesunden Erwachsenen nicht mit Risiken gerechnet werden muss.
Es fehlen allerdings Daten zur regelmäßigen Einnahme bei Schwangeren, stillenden Frauen, Kindern und Patienten, die blutgerinnungshemmende Arzneimittel einnehmen.
Wie für das Glucosamin gilt der Hinweis, dass Chondroitin aus Gewebe fischlichen Ursprungs gewonnen wird. Personen mit bekannten Allergien auf Fischeiweiß sollten entsprechend auf die Zufuhr verzichten
Ausführliche Informationen finden Sie unter
Risikobewertung des Bundesinstituts http://www.bfr.bund.de/cm/208/verwendung_von_glucosamin_und_dessen_verbindungen_in_nahrungsergaenzungsmitteln.pdf