Bewertung der Arthrosetherapie mit Nahrungsergänzungsmitteln durch das Bundesinstitut für Risikobewertung Teil1: Glucosamin
Glucosamin ist eine Verbindung aus einem Zucker und einem Derivat des Ammoniaks. Glucosamin kommt natürlich im menschlichen Körper vor als Bestandteil des Bindegewebes, des Knorpels und der Gelenkflüssigkeit. Glucosamin ist in Deutschland als Medikament zugelassen. Wie verhält es sich aber mit Glucosaminpräparaten als Nahrungsmittelergänzungen, die nicht den strikten Zulassungsvorschriften unterliegen?
Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat Glucosamin in zwei unterschiedlichen Molekülformen, die übrigens unterschiedlich wirksam sind, untersucht. Anhand der untersuchten Daten ist mit einer negativen Beeinflussung von unter 1250 mg / Tag bei gesunden Erwachsenen nicht zu rechnen.
Es gibt aber Risikopatienten, wie z. B. Personen mit eingeschränkter Glucosetoleranz und anderen Erkrankungen, die die Einnahme ärztlich überwachen lassen sollten.
Vorsicht gilt auch insbesondere bei Personen, die auf Schalentiere allergisch reagieren, da Glucosamin aus Schalen von Krebstieren gewonnen wird.