Bericht vom User-Workshop 2005 in Düsseldorf - Teil 4
Bericht zum Workshop 3+6, Sozialrecht
Workshop 3 + 6, Rheumatische Erkrankungen und Sozialrecht
Dr. med. Thomas Karger
Dieses Thema ist so vielfältig, dass man eigentlich kein allgemeingültiges Referat darüber halten kann. Daher entschied sich Herr Dr. Karger, auf unsere Fragen Antworten zu geben. Wichtig ist vor allem, sich einigermassen gut auszukennen in den Sozialgesetzbüchern. Beispielsweise, bei Anträgen den Hinweis zu geben, dass man darauf besteht, einen internistischen Rheumatologen als Gutachter zu erhalten. Wichtig ist auch, auf gegebene Fristen zu achten und diese nicht verstreichen zu lassen. Oft gibt es länderspezifische Regelungen, auf die man verweisen kann, wenn es um dauerhafte Minderungen und die damit verbundenen Vergünstigungen geht. Hinweise findet man oft beim VDK oder auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziales. Hier kann man sogar eine CD mit sehr vielen Informationen kostenlos bestellen. Auch die Rentenversicherungsträger geben Auskunft über Rehabilitation, Ausbildung, Umschulung, Schwerbehinderung, Erwerbsminderungsrenten und Pflege. Über diesen Themenbereich könnte man gut eine ganze Serie von Referaten halten mit zahlreichen Fallbeispielen aus dem Bereich der Teilnehmer.
Wichtig ist, daran zu denken, dass es einen Vorrang von Prävention gibt (§ 3 SGB IX), d.h. zu aller erst sollen Leistungen erbracht werden, die eine Behinderung oder chronische Erkrankung verhindern. Laut § 8 SGB IX ist es das Ziel, Rente oder Pflege solange wie möglich hinauszuzögern. Daher wird genau kontrolliert, ob es nicht doch möglich scheint, stundenweise zu arbeiten, bevor man die Erwerbsunfähigkeitsrente erhält. Leistungen zur Teilhabe haben Vorrang vor Rentenleistungen. Dazu gibt es noch laut § 33 SGB IX den gesetzlichen Anspruch auf Arbeitsassistenz, den nur wenige nutzen. Ausserdem kümmert sich der Integrationsfachdienst speziell um die Vermittlung von Schwerbehinderten (§§ 109ff. SGB IX) .
Unter www.dbsh.de/sgb9.pdf gibt es den gesamten Gesetzestext im Internet zum Herunterladen und nachlesen, ebenso unter http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/. Dort gibt es eine regelmässig aktualisierte Liste mit allen Gesetzestexten, gesammelt nach Stichworten oder Sachgebieten.
Bei allen Informationen die man so bekommen kann, sollte man sich aber auch überlegen, sich einem Sozialverband wie z.B. dem VDK anzuschliessen. Dort sitzen u.a. Juristen, die sich mit den Gesetzen auskennen und Hilfe geben.
In den nächsten Tagen folgen die Berichte von den weiteren Workshops und Vorträgen:
Freitag, 21.10.: Bericht zum Workshop 4, Mtx-Therapie, richtig gemacht
Samstag, 22.10.2005: Bericht zu den neuen Therapien in der Rheumatologie und zur neuen Integrierten Versorgung der frühen Arthritis