Behandlungswege der rheumatoiden Arthritis in der Schwangerschaft
Einige langwirksame Antirheumatika können auch während einer Schwangerschaft weitergegeben werden. Dazu zählen Sulfasalazin, Chloroquin und Azathioprin. Methotrexat und Leflunomid sind verboten. Zur Frage einer Therapie mit TNF-Blockern in der Schwangeschaft existieren nur wenige Informationen.
Im Rahmen des diesjährigen Rheumatologenkongreß in Berlin gab Frau Professor Dr. Monika Oestensen vom Inselspital Bern einen Überblick über den derzeitigen Kenntnisstand der Behandlungsmöglichkeiten von schwangeren Patientinnen mit rheumatoider Arthritis.
Als unbedenklich gilt nach ihren Angaben die Basistherapie mit Sulfasalazin (z.B. Azulfidine RA), das in Kombination mit Folsäure keine kindlichen Schäden verursacht. Auch für Chloroquin (z.B. Resochin) oder Hydroxychloroquin (z.B. Quensyl) bestehen keine Bedenken. Eine Basistherapie mit Azathioprin (z.B. Imurek) kann ebenfalls fortgesetzt werden, wobei die tägliche Dosis nicht über 2mg/kg Körpergewicht liegen darf. Von Ciclosporin (z.B. Sandimmun, Immunosporin) ist bekannt, daß es zum Auftreten von Frühgeburten führen kann, Hinweise auf eine Schädigung des Kindes liegen keine vor.
Methotrexat (z.B. Lantarel) muß mindestens drei Monate vor einer geplanten Schwangerschaft abgesetzt werden, damit keine Restbestände zu einer kindlichen Schädigung führen. Auch in niedriger Dosierung liegt die Fehlbildungsrate unter MTX bei circa 10%. Wird eine Frau unter einer Methotrexattherapie schwanger, so ist vor allem ein Kontakt mit MTX während der sechsten und achten Schwangerschaftswoche gefährlich. In jedem Fall sollte eine Ultraschalluntersuchung in der elften sowie in der vierzehnten und sechszehnten Schwangerschaftswoche durchgeführt werden. Eine intensive Beratung der Schwangeren über die Problematik ist notwendig.
Problematisch ist Leflunomid (Arava). Wegen der chemischen Verwandtschaft zu Thalidomid, dem Inhaltsstoff von Contergan, muß der Eintritt einer Schwangerschaft unter dieser Substanz strikt vermieden werden. Da Leflunomid und ein Stoffwechselprodukt, ein sogenannter wirksamer Metabolit, bis zu zwei Jahre im Körper verbleiben können, muß zwischen der Arava-Therapie und einer geplanten Schwangerschaft ein Mindestabstand von zwei Jahren eingehalten werden. Auf diesen Abstand kann verzichtet werden, wenn ein sogenanntes Auswaschverfahren durchgeführt wird.
Da nur wenige Daten über die Verträglichkeit der TNF-Blocker vorliegen, sollten diese Substanzen bei einer Schwangerschaft vorsichtshalber abgesetzt werden.
Die Gabe von kortisonfreien Rheumamitteln (NSAR) ist in der Frühschwangerschaft unbedenklich. In der fortgeschrittenen Schwangerschaft können NSAR zu einem vorzeitigen Verschluß des Ductus arteriosus Botalli (einem Umgehungskreislauf, der verhindert, daß bei dem ungeborenen Kind die Lunge durchblutet wird) führen und dadurch einen erhöhten Druck im Lungenkreislauf auslösen. Auch kann es bei einer Gabe von NSAR in der späten Schwangerschaft zu Störungen bei der kindlichen Nierenfunktion kommen. NSAR sollten daher ab der 32. Schwangerschaftswoche nicht mehr verabreicht werden.
Quelle:
Monika Oestensen: Drugs and Pregnancy in Patients with Rheumatic Diseases.
Clinical Science Session: Pregnancy and Rheumatic Diseases; EULAR 2004, 5th Annual European Congress of Rheumatology, Berlin 9.-12. Juni 2004