Autologe Knorpeltransplantation - wer profitiert ?
Die autologe Knorpeltransplantation ist ein modernes Verfahren zur Behandlung umschriebener Knorpelschäden, das derzeit in mehreren Studien auf Effektivität und Sicherheit geprüft wird.
Die autologe Knorpeltransplantation (ACT) ist ebenso wie die sogenannte matrixassoziierte autologe Knorpeltransplantation (MACT) ein neuentwickeltes Verfahren zur Behandlung umschriebener Knorpelschäden. Der Einsatz am Kniegelenk ist derzeit nur für den Knorpelschäden nach einer Verletzung und im Rahmen einer Osteochondritis dissecans im Bereich der Femurkondylen etabliert. Dabei werden arthroskopisch Knorpelstücke aus einem nicht tragenden Gelenkanteil entnommen. In einem zweiten Schritt erfolgt die Freilegung der Knorpelzellen aus dem Biopsat und die Anzucht der Knorpelzellen in einer Zellkultur. Im Anschluß werden die angezüchteten Zellen in einem weiteren Eingriff in den Knorpeldefekt eingesetzt. `Autolog´ bedeutet, dass die Knorpelzellen vom Patienten selbst stammen und nicht vom Tier oder einem fremden Spender.
Die Ergebnisse der bisher durchgeführten Behandlungen sind hervorragend. Aber nicht alle Patienten profitieren von der ACT. Für einen optimalen Behandlungserfolg diese sehr kostspieligen Verfahrens müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Im Folgenden sind die wichtigsten Voraussetzungen in gekürzter Form aufgeführt.
1) intaktes vorderes und hinteres Kreuzband oder suffizientes Transplantat
2) eine nahezu physiologische Beinachse
3) Weitgehend intakte Menisci
4) Eine intakte Knorpelschulter sowie ein gesunder Umgebungsknorpel sind Grundvoraussetzungen
5) Die korrespondierende Gelenksfläche sollte keine Knorpelschädigung aufweisen
6) Behandelt werden sollten nicht mehr als zwei unabhängige Defekte in einem Gelenk, welche jedoch nicht korrespondieren
7) Freie Gelenksbeweglichkeit
8) Patientenalter zwischen 18 und 50 Jahren
9) Die optimal zu behandelnde Defektgröße liegt zwischen 2cm2 und 10 cm2.
10) Die besten Ergebnisse werden im Kniegelenk, vor allem am medialen und lateralen Femurkondylus, erzielt.
Einige Ausschlusskriterien sollten beachtet werden, um den Behandlungserfolg der ACT nicht zu gefährden. Dazu zählen unter anderem allgemeine Gegebenheiten oder Erkrankungen wie Übergewicht, Schwangerschaft, Suchterkrankungen, chronische Infektionen, schwere neurologische Krankheiten, Autoimmunerkrankungen und Tumorerkranungen. Zu den Ausschlusskriterien von Seiten des Gelenkes zählen unter anderem ein total oder subtotal entfernter Meniskus, eine Abweichung der Beinachse >5 Grad oder eine fehlende Bandführung.
Quelle:
Dr. Christoph Resinger, Universitätsklinik für Unfallchirurgie, Medizinische Universität Wien, Arbeitsgruppe Knorpel der Universitätsklinik für Unfallchirurgie