Gesetz zur Arzneimittelneuordnung beschlossen
„Beiträge für Kassenpatienten steigen“, „Budget aufgebraucht“, „Zahnarzttermine erst im kommenden Jahr“ – solche und ähnliche Beiträge geistern in diesen Tagen durch die Tageszeitungen. Der Grund: Die Kosten des Gesundheitssystems explodieren. Zwei Gesetze sollen die horrenden Kosten nun reduzieren.
„Beiträge für Kassenpatienten steigen“, „Budget aufgebraucht“, „Zahnarzttermine erst im kommenden Jahr“ – solche und ähnliche Beiträge geistern in diesen Tagen durch die Tageszeitungen. Der Grund: Die Kosten des Gesundheitssystems explodieren. Zwei Gesetze sollen die horrenden Kosten nun reduzieren.
Die Bundesregierung will im kommenden Jahr die gesetzlichen Krankenkassen um elf Milliarden Euro entlasten. Um dies zu erreichen, hat der Bundestag am 11. November 2010 das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (Amnog) beschlossen, am 12. November 2010 folgte das Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Arzneimittelbranche muss mit 2,4 Milliarden Euro den größten Finanzierungsbeitrag liefern. Davon entfallen zwei Milliarden Euro direkt auf die Hersteller – denn: Der Kern der neuen Gesetze ist die Vorgabe, dass Hersteller den Preis für neue Arzneien künftig nicht mehr alleine festlegen können, sondern mit dem Spitzenverband der Krankenkassen aushandeln müssen.
Die Verwaltungskosten der gesetzlichen Krankenkassen werden für zwei Jahre auf dem Niveau von 2009 eingefroren. Die Regierung verspricht sich davon, im nächsten und übernächsten Jahr Ausgaben von jeweils 300 Millionen Euro zu vermeiden.
Zudem werden die gesetzlichen Kassen im Wettbewerb mit den privaten Krankenversicherungen gestärkt: So dürfen sie auch künftig Zusatzversicherungen beispielsweise für Einbettzimmer und Chefarztbehandlung anbieten – die Beiträge hierfür können die Krankenkassen selbst festlegen. Im Gegenzug dazu sinken künftig auch die Verbindlichkeiten: Die Bindefrist für Versicherte, die besondere Wahltarife, etwa mit Kostenerstattung oder Rückerstattung, wählen, wird von drei Jahren auf ein Jahr reduziert.
Auch werden es diejenigen, die sich privat versichern möchten, ab 2011 leichter haben: Arbeitnehmer, die 2011 ein Gehalt oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze beziehen, können künftig wieder in die private Krankenversicherung wechseln, wenn sie diese Grenze ein Jahr statt zuletzt drei Jahre überschritten haben.
Die privaten Krankenversicherungen werden an den Einsparungen beteiligt, die die gesetzlichen Kassen durch Preisverhandlungen mit der Pharmaindustrie erzielen. Die erzielten Einsparungen sollen die privaten Krankenversicherungen durch Prämiensenkungen an die Versicherten weitergeben. .
„Gewinner der Reform“ sind die niedergelassenen Ärzte: Sie werden trotz Leistungsbegrenzungen einen Honorarzuwachs von rund einer Milliarde Euro zusätzlich verbuchen können.
Recherchequelle: Bericht aus der FAZ vom 11. November 2010
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