Ärztemangel - neue Bedarfsplanung für 2013
Um dem Ärztemangel entgegenzuwirken hat der Gemeinsame Bundesausschuss am 20. Dezember 2012 in Berlin eine neue Richtlinie zur Bedarfsplanung verabschiedet mit dem Ziel, den Zugang der Patienten zur medizinischen Versorgung zu verbessern.
Dipl.-Med. Regina Feldmann, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) betonte, dass es bei der neuen Bedarfsplanung um eine bessere Verteilung der Ärzte und Psychotherapeuten gehe. Damit solle der gleichmäßige Zugang aller Versicherten zur ambulanten medizinischen Versorgung gewährleistet werden – vor allem auf dem Land.
Neu ist unter anderem, dass alle Arztgruppen einer Planung unterliegen. Außerdem werden Mitversorgereffekte berücksichtigt, beispielsweise, welche Rolle die Stadt bei der Versorgung des eher ländlich geprägten Umlands spielt.
Die Größe der Planungsbereiche richtet sich künftig nach dem Tätigkeitsspektrum der Ärzte und Psychotherapeuten: Hausärzte versorgen grundsätzlich eine kleinere Region, Fachärzte wie Radiologen eine größere. Die neue Bedarfsplanungsrichtlinie trägt der demografischen Entwicklung Rechnung und ermöglicht den Kassenärztlichen Vereinigungen eine bessere regionale Einflussnahme beim Aufbau von Versorgungsstrukturen.
Die Grundzüge der neuen Bedarfsplanung
Um den aktuellen Erfordernissen an die ambulante Versorgung gerecht zu werden, wird das ärztliche Leistungsangebot stärker nach Arztgruppen ausdifferenziert und die Raumbezüge auf dieser Basis somit neu strukturiert.
Um die hausärztliche Versorgung vor Ort zu sichern und zugleich dem Umstand Rechnung zu tragen, dass Fachärzte mit zunehmendem Spezialisierungsgrad deutlich größere Einzugsgebiete versorgen können, sieht die Richtlinie als neue Planungsbereiche den sogenannten Mittelbereich, die Kreise bzw. kreisfreien Städte, die Raumordnungsregion und das KV-Gebiet vor.
Durch die so erreichte Differenzierung der Planungsbereiche in Größe und Zuschnitt wird die Verteilung der Arztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten deutlich verbessert. Neu in die Bedarfsplanung aufgenommen ist die gesonderte fachärztliche Versorgung, um dem Auftrag der Versorgungssteuerung im Sinne eines gleichmäßigen Zugangs auch in diesem Bereich gerecht zu werden.
Künftig gilt für die hausärztliche Versorgung der Mittelbereich, für die allgemeine fachärztliche Versorgung der Kreis und die kreisfreie Stadt und für die spezialisierte fachärztliche Versorgung die Raumordnungsregion als Planungsraum.
Bundesweit ergeben sich so für den hausärztlichen Bereich annähernd 3.000 (inkl. der jetzt schon freien Sitze) neue Zulassungsmöglichkeiten. Für den Bereich der Psychotherapeutinnen und -therapeuten wird ein Aufwuchs von knapp 1.400 konstatiert. Gerade in diesem Bereich wird damit die im europäischen Vergleich einzigartige Versorgungssituation noch einmal verbessert.
Mit Pressematerial von KBV und G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss)
Weitere Artikel zum Thema auf rheuma-online:
Umfrage: Patienten bemerken Ärztemangel bisher kaum (14.12.2012)
Kampf dem Ärztemangel auf dem Land (15.04.2011)
Aktionsprogramm bietet Hausärzten finanzielle Unterstützung (29.12.2010)