Ab 1. Februar: Zusatzbeiträge bei 8 Kassen
8x8: So ähnlich könnte die Formel lauten, um die neueste Auswirkung des Gesundheitsfonds zu beschreiben. 8 Krankenkassen beginnen mit den Zusatzbeiträgen, die meisten mit 8 EUR. Kurz- bis mittelfristig werden die anderen folgen (müssen).
Gestartet sind große Kassen wie die DAK und die KKH Allianz, aber auch kleinere und kleine wie die Deutsche BKK, die BKK Westfalen Lippe, die ktpBKK/Novitas, die BKK Gesundheit, die BKK für Heilberufe und die gemeinsame BKK. Von fünf Kassen werden ab dem 1. Februar 2010 8 EUR von ihren Versicherten als Zusatzbeitrag erhoben, bei der Deutschen BKK steht aktuell die Höhe des Zusatzbeitrages noch aus, ebenso bei der BKK für Heilberufe. Von der BKK Westfalen Lippe heißt es, daß die genaue Höhe des Betrages noch offen ist.
Der Zusatzbeitrag geht noch auf unsere Ulla zurück. Zusammen mit "Mutti Angela" hatte sie in der großen Koalition das Bürokratiemonster Gesundheitsfond auf den Weg gebracht. Das Ziel einer Kosteneinsparung im Gesundheitswesen wurde dadurch nicht erreicht (was vor dem Hintergrund des medizinischen Fortschritts auch ein fragliches Ziel ist). Dafür gibt es nun solche wunderschönen neuen Dinge wie einen "morbiditätsbezogenen Risikostrukturausgleich" (wenn man mir in Spanien meinen Dienstwagen klaut, bekomme ich einen Zuschuß von anderen Mercedesbesitzern, aber nur dann, wenn mein Auto Rostschäden hat, und nur von denen, deren Kfz tip-top in Ordnung ist), und eben auch den Zusatzbeitrag.
Der Zusatzbeitrag ist nicht Ausdruck schlechten Wirtschaftens. Im Gegenteil: Mit der DAK ist eine Krankenkasse dabei, die mehrfach für ihre guten Versorgungsmodelle ausgezeichnet worden ist.
Erhoben werden können entweder ohne Prüfung des Einkommens 8 EUR im Monat pro Mitglied oder ein Prozent des Bruttoeinkommens (klasse, das muß dann gegebenfalls auch noch erst einmal ermittelt werden, das schafft Arbeitsplätze), allerdings maximal 37,50 EUR im Monat.
Etwa 2 der 8 EUR des Zusatzbeitrages gehen wohl gleich wieder für Bürokratiekosten drauf, denn die Kassen müssen ihn selber von ihren Versicherten eintreiben, und wenn diese nicht zahlen, wird es wohl auf Mahnungen und erneute Mahnungen und zuletzt auf ein gerichtliches Mahnverfahren hinauslaufen.
Versicherte, deren Kassen einen Zusatzbeitrag erheben, haben ein Sonderkündigungsrecht. Dabei ist die Frist so kurz, daß sie dann den Zusatzbeitrag nicht zahlen müssen.
Wahrscheinlich macht aber ein Kassenwechsel nur wegen des Zusatzbeitrages keinen großen Sinn. Zwar schließen einige Kassen im Augenblick einen Zusatzbeitrag zumindest für 2010 aus. Experten sind aber der Meinung, daß das erwartete Defizit von 4 Milliarden EUR dazu führen wird, daß über kurz oder lang kaum eine Kasse um einen Zusatzbeitrag herumkommen wird.