M. Bechterew und Vererbbarkeit
Die Vererbbarkeit des Risikomarkers HLA B27 richtet sich nach den klassischen Regeln der Vererbung. Geht man von dem üblicherweise anzunehmenden Fall an, daß nur ein Elternteil den Risikomarker HLA B27 besitzt, liegt das Risiko für ein Kind, ebenfalls den Risikomarker HLA B27 zu tragen, bei 50%. Man weiß jedoch, daß nicht alle Träger von HLA B27 an einem Morbus Bechterew erkranken. Nach epidemiologischen Studien geht man zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon aus, daß das Risiko für ein HLA B27-positives Kind eines Bechterew-Kranken, ebenfalls an Bechterew zu erkranken, unter 10% liegt. Bei einem HLA B27-negativen Kind von einem Bechterew-Kranken ist die Wahrscheinlichkeit, selber ebenfalls an einem Morbus Bechterew zu erkranken, nicht oder nur gering höher als bei einem Kind gesunder Eltern.