Hüftgelenksarthrose und künstlicher Gelenkersatz
Entscheidungskriterien
Die Entscheidung zum Einbau eines künstlichen Hüftgelenkes ("Hüft-TEP"; TEP = totale Endoprothese) hängt von mehreren Faktoren ab. Die wichtigsten sind
- das Ausmaß der Beeinträchtigung durch die Hüftgelenkserkrankung, insbesondere Schmerzen, Bewegungseinschränkung des Gelenks und Verkürzung des Aktionsradius (Gehstrecke, Gehdauer)
- der Hüftgelenksbefund (Untersuchungsbefund des Arztes, Röntgenbefund u.ä.)
- die zugrundeliegende Erkrankung
- das Alter des Patienten und
- die Lebenssituation des Patienten.
Als Grundinformation ist wichtig, daß moderne Hüftgelenksendoprothesen zwar recht lange halten, aber letztendlich doch eine begrenzte Lebensdauer haben. Als groben Anhaltspunkt kann man sagen, daß ein künstliches Hüftgelenk im Durchschnitt etwa 15 Jahre lang hält. Dies heißt, daß es im günstigsten Fall sehr viel länger halten kann, im ungünstigsten Fall aber auch sehr viel kürzer. Danach kann man es austauschen; gegebenenfalls ist danach noch einmal ein erneuter Austausch möglich. Eine Wechsel-Operation ist aber schwieriger als die erste Operation, und der Wechsel eines bereits einmal gewechselten Hüftgelenks ist eine sehr aufwendige und schwierige Operation.
Mit diesen Angaben zur Haltbarkeit ist bereits ein wesentlicher Rahmen für die Entscheidung zum Einbau eines künstlichen Hüftgelenks vorgegeben: Geht man bei Frauen von einer mittleren Lebenserwartung von etwa 85 Jahren und bei Männern von etwa 80 Jahren aus, versucht man, den Zeitpunkt zur Operation eines Gelenkersatzes so zu wählen, daß man das künstliche Gelenk im günstigsten Fall nach der Wahrscheinlichkeit nicht zu wechseln oder höchstens einmal auszutauschen braucht.
Dieser zeitliche Gesichtspunkt ist allerdings nur ein Aspekt. Hat z.B. ein Unfall oder eine Erkrankung bereits in jungen Jahren zu so starken Schäden am Hüftgelenk geführt, daß der Patient praktisch überhaupt nicht mehr schmerzfrei ist oder nur noch kurze bis kürzeste Strecken gehen kann, sollte man auch bei sehr jungen Menschen den künstlichen Gelenkersatz nicht grundsätzlich ablehnen. Je nach Gelenkbefund stehen hier u.U. jedoch auch noch andere operative Verfahren zur Verfügung, mit denen man versucht, den Einbau eines künstlichen Hüftgelenks so lange wie möglich herauszuschieben (z.B. Umstellungsoperationen). Als grobe Altersgrenze für solche alternativen Verfahren kann man das 40. Lebensjahr angeben. Danach tendiert man bei entsprechender Notwendigkeit eher zu einem künstlichen Gelenkersatz.
Die Entscheidung zur Operation hängt wesentlich von den Symptomen und der funktionellen Beeinträchtigung ab. Ein "schlechtes" Röntgenbild, d.h. selbst ein "katastrophaler" Röntgenbefund allein ist in den allermeisten Fällen kein Grund zur Operation.
Die sich im Gespräch mit dem Patienten ergebende wichtige Hilfen bei der Entscheidung für oder gegen eine Operation sind Fragen nach der Art und der Dauer des Schmerzes und Fragen nach der Behinderung im Alltag, im Beruf und in der Freizeit. So sind z.B. Schmerzen bereits nach Gehstrecken unter 1 km und / oder eine hoher Schmerzmittelgebrauch ein wichtiges Argument für die Operation; ebenso ein hohes Ausmaß der Beeinträchtigung im täglichen Leben.
Für die Abwägung des Für und Wider einer Operation ist wichtig, daß es (wenn auch sehr selten) zu Komplikationen kommen kann und die Situation danach schlechter als vorher sein kann. Zu den gefürchteten Komplikationen gehören insbesondere die Infektion und die Lockerung des Gelenks. Außerdem ist wichtig, daß das man mit einem künstlichen Hüftgelenk bestimmte Vorsichtsmaßnahmen beachten sollte. So muß man bei bestimmten Bewegungen der Hüfte vorsichtig sein, damit sich das künstliche Gelenk nicht verrenkt (der Hüftkopf nicht aus der Pfanne rutscht), außerdem sollten bestimmte Belastungen vermieden werden, damit sich das Gelenk nicht vorschnell lockert oder es gar zu Brüchen kommt. Zu solchen ungünstigen Belastungen gehören vor allem starke Impulsbelastungen (z.B. Sprünge aus größerer Höhe); selbstverständlich ist, daß nach Möglichkeit Stürze vermieden werden sollten. Dies ist z.B. bedeutsam bei der Frage, ob man mit einem künstlichen Hüftgelenk noch Sport treiben kann oder nicht und welche Sportarten erlaubt sind.