Bakercyste
Eine Bakercyste (auch eingedeutscht Bakerzyste geschrieben) ist eine nach dem englischen Chirurgen William M. Baker (1839-1896) benannte zystische Ausstülpung der Gelenkkapsel in die Kniekehle.
Diagnose einer Bakercyste
Die Diagnose einer Bakercyste kann in der Regel bereits als Blickdiagnose und durch die manuelle Untersuchung des Knies (Untersuchung mit den Händen) gestellt werden. Die genaue Lage und das Ausmaß der Cyste sieht man sehr gut im Ultraschallbild bei der Arthrosonographie. Durch die Arthrosonographie gelingt auch der Nachweis der Ruptur und die Abgrenzung von einer tiefen Beinvenenthrombose. Dazu wird am besten eine zusätzliche farbdopplersonographische Untersuchung durchgeführt (Farbdoppler-Sonographie).
Therapie der Bakercyste
Die Therapie einer Bakercyste ist nicht in jedem Falle notwendig. Bei größeren Cysten oder bei Beschwerden, vor allem auch bei Rupturgefahr, sollte eine Behandlung erfolgen. Früher wurden Bakercysten oft operativ entfernt, häufig dabei von der Kniekehle aus. Da die Ursache der Bakercyste allerdings im erhöhten Gelenkinnendruck liegt und da dieser vor allem auf eine vermehrte Bildung von Gelenkflüssigkeit in den vorderen Kniegelenksanteilen zurückzuführen ist, war der Erfolg dieser chirurgischen Maßnahme in der Regel nur kurz. Heute werden Bakercysten normalerweise nicht mehr durch einen chirurgischen Eingriff von der Kniekehle aus operiert. Stattdessen versucht man zunächst, durch eine Gelenkpunktion und die intraartikuläre Injektion (Einspritzung) von Cortison die meist zugrundeliegende Kniegelenksentzündung zu behandeln. Gelingt dies nicht nachhaltig, muß eine Gelenkspiegelung (Arthroskopie) in Erwägung gezogen werden. Dabei wird dann die entzündetete Gelenkinnenhaut entfernt (Synovialektomie), gegebenenfalls erfolgen weitere Maßnahmen zur Beseitigung eines eventuell vorliegenden Kniebinnenschadens (z.B. Meniskusschaden, Knorpelschäden, Bänderrisse).
Die Therapie einer rupturierten Bakercyste ist vom Grundsatz her identisch. Die Akutsituation erfordert allerdings zusätzliche Maßnahmen zur Schmerzbekämpfung. Außerdem muß flankierend eine Thromboseprophylaxe erfolgen.